Frankfurter Westen: Erhaltungssatzungen und Installation von Balkonfotovoltaik
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Bisheriger Verlauf
03.02.2020
18.02.2020
Antrag Ortsbeirat
Frankfurter Westen: Erhaltungssatzungen und Installation von Balkonfotovoltaik
Details im PARLIS OF_1238-6_2020Ortsbeirat Magistratsvorlage
Frankfurter Westen: Erhaltungssatzungen und Installation von Balkonfotovoltaik
Details im PARLIS OM_5818_202003.02.2020
Antrag Ortsbeirat
Frankfurter Westen: Erhaltungssatzungen und Installation von Balkonfotovoltaik
Details im PARLIS OF_1238-6_202018.02.2020
Anregung Ortsbeirat
Frankfurter Westen: Erhaltungssatzungen und Installation von Balkonfotovoltaik
Details im PARLIS OM_5818_2020 Partei(en): GRÜNE
S A C H S T A N D :
Antrag vom 03.02.2020, OF 1238/6
Betreff: Frankfurter Westen: Erhaltungssatzungen und Installation von Balkonfotovoltaik
In der Hessenschau vom 25.1.2020 wurde berichtet, dass die Bauaufsicht der Stadt Frankfurt unter Verweis auf Erhaltungssatzungen Bürger*innen verbieten würde, an ihren Balkonen Photovoltaik-Module zu installieren. Dies steht im Widerspruch zum Bestreben, durch Einsatz von Photovoltaik den lokalen Stromverbrauch zu senken und damit einen Beitrag im Kampf gegen den Klimawandel zu leisten. Auch im Frankfurter Westen gibt es Erhaltungssatzungen, auch wenn sie zum Teil nur sehr kleine Bereiche betreffen (E 37 Nied, E 35 Griesheim, E 38 Sossenheim, E 36 Höchst, E 11 Unterliederbach, E 16 Zeilsheim, E 12 Sindlingen). Der Ortsbeirat möge beschließen, 1. der Magistrat wird gebeten, die Installation von Photovoltaik-Modulen auch in den Gebieten im Frankfurter Westen mit Erhaltungssatzungen zu gestatten, außer wenn gravierende Belange des Denkmalschutzes an besonderen Einzelgebäuden dem entgegen stehen. Ein allgemeines Verbot von PV-Modulen an Balkonen oder auf Dächern nur unter Verweis auf eine Erhaltungssatzung ist abzulehnen. Vielleicht kann die Überlegung hilfreich sein, dass Balkon-Module ebenso schnell und ohne großen Aufwand installiert wie wieder abgebaut werden können. Sie stellen also keine bauliche Veränderung des Gebäudes im eigentlichen Sinne dar. 2. Der Magistrat möge darlegen, ob die Erhaltungssatzungen im Frankfurter Westen grundsätzlich die energetische Sanierung von Häusern in Gebieten mit Erhaltungssatzungen blockieren. Begründung:
Ein Balkonmodul hat eine Größe von ca. 1m mal 1,6m. In vielen Fällen passt das genau an das Geländer eines Balkons. Das Modul muss natürlich windsicher und stabil befestigt werden, aber die Installation ist in wenigen Stunden ausgeführt und ebenso schnell lässt sich das Modul auch wieder entfernen. Ein Haushalt mit durchschnittlichem Stromverbrauch kann durch ein Modul ca. 10 bis 15% seines Stromverbrauchs selbst erzeugen. Entsprechend sinkt die Stromrechnung und entsprechend ist der Beitrag zum Klimaschutz als zwar nicht gigantisch, aber in der Summe vieler Haushalte durchaus relevant einzuschätzen. Der Sinn von Erhaltungssatzungen ist mit Sicherheit nicht, PV-Anlagen an Balkonen oder Dächern zu verhindern. Hier sollte der Magistrat für rechtliche Klarheit sorgen.
Beratung im Ortsbeirat: 6
Beratungsergebnisse:
38. Sitzung des OBR 6 am 18.02.2020, TO I, TOP 32 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5818 2020 Die Vorlage OF 1238/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, BFF und fraktionslos gegen CDU (= Ablehnung) bei Enthaltung LINKE.