Skip to main content

Unterliederbach: Tempo 120 auf der BAB 66

Lesezeit: 3 Minuten
Partei(en): CDU

S A C H S T A N D :

Antrag vom 24.01.2015, OF 1244/6 Betreff: Unterliederbach: Tempo 120 auf der BAB 66 Vorgang: ST 1587/14 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, Hessen Mobil eine Verlegung des Beginns des Tempo 120-Bereichs auf der BAB A66 vor der AS 15 - Kelkheim in Fahrtrichtung Frankfurt vorzuschlagen. Aktuell: KM 6,670 - Vorschlag: KM 7,40

Begründung:

Zwischen der Anschlussstelle Zeilsheim und Höchst beginnt der Bereich mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit 120 km/h hinter der Kuppel, die durch die Autobahnüberführung der Königsteiner Eisenbahn und Schmalkaldener Straße bedingt ist. Damit steht das jetzige Tempo 120-Schild "hinter der Kuppe". Autofahrer fahren derzeit mit ihrem Tempo über den Hügel, sehen die Geschwindigkeitsbegrenzung und fangen an zu bremsen. Nachfolgende Autofahrer sehen jedoch nur die Bremslichter ohne den Grund des Bremsmanövers zu erkennen. Aus Sicherheitsgründen sowie ökologischen Gesichtspunkten wäre es erstrebenswert, das Schild ca. 750 Meter in Richtung Zeilsheim zu verlegen. Damit stünde es vor dem Hügel und die Kraftfahrzeuge könnten die Bremswirkung des Hügels mit zur Verringerung des gefahrenen Tempos nutzen. Kartenausschnitt: Stadtplan.Frankfurt.dedazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.12.2014, ST 1587 Beratung im Ortsbeirat: 6

Beratungsergebnisse:

38. Sitzung des OBR 6 am 10.02.2015, TO I, TOP 10 Die GRÜNE-Fraktion stellt die Vorlage OF 1244/6 in der folgenden geänderten Fassung zur Abstimmung: "Zwischen den Anschlussstellen Zeilsheim und Höchst beginnt auf der BAB 66 hinter der Kuppel, die durch die Autobahnüberführung der Königsteiner Eisenbahn und Schmalkaldener Straße bedingt ist, ein Abschnitt mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h. Damit steht das jetzige Verkehrszeichen mit Tempo 120 `hinter der Kuppe.. Autofahrer fahren derzeit mit ihrem Tempo über den Hügel, sehen die Geschwindigkeitsbegrenzung und fangen an zu bremsen. Nachfolgende Autofahrer sehen jedoch nur die Bremslichter, ohne den Grund des Bremsmanövers zu erkennen. Aus diesem Grund wird der Magistrat gebeten, sich bei Hessen Mobil für eine einheitliche Tempobegrenzung auf dem gesamten Streckenabschnitt der BAB 66 einzusetzen (vorzugsweise Tempo 100, ersatzweise Tempo 120)." Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird zunächst über die Zulässigkeit der Vorlage in der geänderten Fassung abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3863 2015 1. Die Vorlage OF 1244/6 wird in der geänderten Fassung zur Beschlussfassung zugelassen. 2. Die Vorlage OF 1244/6 wird in der geänderten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE., FREIE WÄHLER und FDP gegen CDU (= Ablehnung)