Albert Speer & Partner (AS&P) - Gutachten zur Einhausung der A 661; städtebauliche und stadträumliche Verflechtung der Stadtteile Bornheim und Seckbach
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Partei(en): FREIE_WÄHLER
S A C H S T A N D :
Antrag vom 12.05.2012, OF 125/11
Betreff: Albert Speer & Partner (AS&P) - Gutachten zur Einhausung der A 661; städtebauliche und stadträumliche Verflechtung der Stadtteile Bornheim und Seckbach
Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen Der Magistrat wird gebeten: das vom Ortsbeirat 11 am 03.11.2010 vorgelegte Szenario 4 (OF 511) um die nachfolgenden Punkte zu erweitern, sowie das Planungsgebiet im Norden bis zur Hofhausstraße zu erweitern. - Reduzierte und aufgelockerte Bebauung aus freistehenden Einzelhäusern statt einer "Clusterbebauung" auch für das Neubaugebiet "An der Festeburg", zur Erhaltung der Frischluftzufuhr nach Frankfurt und einer ausreichenden Durchlüftung der Siedlung sowie zur Berücksichtigung von Naturschutz und Grüngürtel - Einhausung der BAB 661 mindestens bis zur Überführung der Hofhausstraße, um die Mehrbelastung der Siedlung mit Abgasen und Lärm erträglich zu halten Begründung:
Frischluftzufuhr Die umfangreiche und dichte Wohnbebauung des Szenario 3 der Studie von AS&P würde die wichtige Frischluftzufuhr aus Richtung Norden nach Frankfurt hinein unterbrechen. Um genau diese Frischluftschneise zu erhalten, wurde vor einigen Jahren eine nördliche Bebauung oberhalb der Unfallklinik (Planung "Seckbach Nord") verworfen. Die geplante Querbebauung (Riegel) würde auch zu einer schlechteren "Durchlüftung" der Siedlung "An der Festeburg" und des angrenzenden Areals führen. Schon jetzt aber "steht" die Luft hier in der Siedlung, besonders im Sommer. Außerdem wurde inzwischen an der BG-Unfallklinik ein zweiter Hubschrauberlandeplatz eingerichtet. Dadurch ist die Belastung mit Abgasen noch erheblich stärker geworden, weshalb eine ausreichende Frischluftzufuhr um so wichtiger ist. Die Frischluftzufuhr nach Frankfurt und eine ausreichende Durchlüftung der Siedlung "An der Festeburg" können nur durch eine lockere Bebauung des Neubaugebiets, nicht aber durch die geplante "Clusterbebauung" erhalten werden. Abgase Im jetzigen Bauzustand verteilen sich die Abgasemissionen entlang der Trasse der BAB 661, die aufgrund des enormen Verkehrsaufkommens bereits jetzt viel zu hoch sind. Mit der geplanten Einhausung sammeln sich die Abgase im Tunnel und treten dann an den Enden aus. Der nördliche Tunnelausgang soll nach den vorgesehenen Planungen an der Friedberger Landstraße enden. Nun könnte man annehmen, dass sich die Abgase gleichmäßig auf die beiden Tunnelenden verteilen. Die Einhausung liegt jedoch in einer Steigung. Infolge der inneren Erwärmung durch die Fahrzeugmotoren entsteht ein Kamineffekt, was eine aufwärts gerichtete Strömung bedeutet. Damit treten die Abgase überwiegend am oberen Tunnelmund an der Friedberger Landstraße aus. Da die Winde hier vorwiegend aus westlichen bis südwestlichen Richtungen wehen, wird die geballte Schadstofffracht in die Siedlung "An der Festeburg" getragen. Davon sind auch Personal und Patienten der Berufsgenossenschaftlichen Unfallklinik betroffen, da die Klimaanlagen die schadstoffhaltige Luft ansaugen. Um dies zu verhindern, muss zusätzlich zum Einbau effizienter Filteranlagen die Einhausung mindestens bis zur Überführung der Hofhausstraße gebaut werden. Lärm Durch die geplanten Neubauten wird der Start- und Landungslärm der Hubschrauber verstärkt. Es entsteht ein Echo zwischen dem Querbau am Ende des Hartmannweges (Klinikgebäude) und den geplanten Wohnblocks ("Querriegel") und damit ein "Aufschaukeln" des Lärms. Auch dies bedeutet, dass nur eine lockere Bebauung des geplanten Neubaugebiets für den Siedlungsbestand verträglich ist. Die Gebäude der Unfallklinik lenken schon jetzt den Lärm von der BAB 661 und der Bundesstraße B3 / B521 in die Siedlung "An der Festeburg" hinein und verstärkt diesen. Eine Einhausung in der geplanten Form wird den Lärm in der Siedlung nicht merklich mindern, da der Lärm nach der Ausfahrt Friedberger Landstraße (Bergfahrt) weiterhin durch die Unfallklinik in die Siedlung hineingestrahlt wird. Die Schallemissionen von der BAB 661 entstehen in etwa gleichmäßig entlang der Trasse in ihrer gesamten Länge (Motoren-, Roll- und Bremsgeräusche). Jedoch erfolgen die Einwirkungen (Immissionen) auf die Siedlungen "An der Festeburg", an der Friedberger Warte und der Walter-Kolb-Siedlung vor allem aus Richtung der Hochlage der BAB 661, d.h., der Lärm kommt aus dem BAB-Abschnitt nördlich der Friedberger Landstraße ungedämpft in die Siedlung. Aus dem Bereich der Tieflage ist deutlich weniger zu hören. Nach der bisher bekannt gewordenen Planung soll die Einhausung die Tieflage der Autobahn überdecken und vor der Friedberger Landstraße enden. Die Quelle der Lärmimmission wird somit nicht überbaut. Für die drei Siedlungsgebiete ist diese Form der Einhausung praktisch wirkungslos. Auch um einen nennenswerten Lärmminderungseffekt zu erreichen, muss die Einhausung mindestens bis zur Überführung der Hofhausstraße gebaut werden. Naturschutz Die geplante Bebauung ist überwiegend auf gegenwärtigem Gartengelände angesiedelt, das als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen ist. Hier befinden sich viele einheimische Tierarten, auf die Rücksicht zu nehmen ist. Wenn die Bebauung gemäß Szenario 3 umgesetzt würde, würden die meisten Gärten wegfallen und das ganze Gelände würde zugepflastert. Das betroffene Gelände ist außerdem Bestandteil des Grüngürtels der Stadt Frankfurt und es ist nicht nachvollziehbar, wie hier überhaupt eine solch umfangreiche und dichte Bebauung für bis zu 5.000 Menschen angedacht werden kann. Auch dies führt zu der Schlussfolgerung, dass hier ein Neubaugebiet - wenn überhaupt - nur in lockerer Bebauung entstehen darf. Erweiterung des Planungsgebietes Das Planungsgebiet sollte dergestalt erweitert werden, dass die Verlängerung der Einhausung der BAB 661 über die Friedberger Landstraße hinaus bis zur nächsten Straßenbrücke (Hofhausstraße) als zu untersuchende Lösung in den weiteren Planungsablauf einbezogen werden kann.
Beratung im Ortsbeirat: 11
Beratungsergebnisse:
11. Sitzung des OBR 11 am 14.05.2012, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 125/11 wurde zurückgezogen.