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Stellplatzvergabe der ABG Frankfurt an Bedürftige erleichtern

Lesezeit: 3 Minuten
Partei(en): CDU

S A C H S T A N D :

Antrag vom 12.05.2024, OF 1255/1 Betreff: Stellplatzvergabe der ABG Frankfurt an Bedürftige erleichtern Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 9 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob die Stellplatzvergabe seitens der ABG Frankfurt an Bedürftige und finanziell schwächer Gestellte, welche aus beruflichen oder gesundheitlichen Gründen auf einen PKW angewiesen sind, in den Tiefgaragen der ABG Frankfurt erleichtert bzw. subventioniert werden kann, insbesondere in den Wohnobjekten des westlichen Europaviertels wie "EuropaQuartett" und "BELVIVO" der ABG Frankfurt, um eine bessere Auslastung der Tiefgaragen zu erreichen sowie den öffentlichen Raum vom ruhenden Verkehr zu entlasten.

Begründung:

Viele Menschen, welche in den Wohnungen der ABG Frankfurt leben, können sich keinen Stellplatz für über 100,- Euro im Monat leisten. Im Jahr wären dies mehr als 1.200,- Euro. Aus diesem Grund muss unverhältnismäßig lange nach einem freien Stellplatz im öffentlichen Raum gesucht werden, was nicht umweltfreundlich ist oder es wird notgedrungen in zweiter Reihe geparkt, was immer wieder zu Behinderungen führt, insbesondere bei Gegenverkehr oder gegenüber Radfahrenden. Leerstehende Parkplätze erzielen keine Miete. Durch eine bessere Auslastung der Tiefgarage könnte der Parkdruck im öffentlichen Raum reduziert werden und die ABG Frankfurt könnte immerhin etwas Miete erzielen, als wenn man verfügbare Parkflächen ungenutzt ließe. Ein Wohnungskonzern in städtischer Hand sollte auch bei der Stellplatzvergabe auf soziale Belange Rücksicht nehmen.Beratung im Ortsbeirat: 1

Beratungsergebnisse:

30. Sitzung des OBR 1 am 28.05.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 1255/1 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke und Die Partei gegen CDU und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)