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Unverzügliche Information an Glaubensgemeinschaften über Todesfälle

Lesezeit: 3 Minuten

Bisheriger Verlauf

16.06.2025

Antrag Ortsbeirat

Unverzügliche Information an Glaubensgemeinschaften über Todesfälle

Details im PARLIS OF_1255-6_2025
17.06.2025

Anregung Ortsbeirat

Unverzügliche Information an Glaubensgemeinschaften über Todesfälle

Details im PARLIS OM_7110_2025
Parteien: CDU SPD

S A C H S T A N D :

Antrag vom 16.06.2025, OF 1255/6

Betreff: Unverzügliche Information an Glaubensgemeinschaften über Todesfälle
Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, basierend auf den Ergebnissen des Treffens vom 06.03.2025 zwischen Stadt, städtischer Pietät, Vertretern der Kirchengemeinden im Frankfurter Westen und des Ortsbeirats, die bestehende Meldekette nach dem Tod eines Bürgers/Bürgerin zu optimieren und in Zukunft Verzögerungen bei der Information an die Glaubensgemeinschaften zu vermeiden. Insbesondere soll sichergestellt werden, dass das Bestattungsunternehmen oder das Ordnungsamt, das den Todesfall bearbeitet, die Glaubensgemeinschaften umgehend informiert. Hierdurch wird gewährleistet, dass Wünsche des Verstorbenen oder seiner Angehörigen bzw. Informationen zu Familienangehörigen, welche die Glaubensgemeinschaften haben, berücksichtigt werden. Zusätzlich weist der Ortsbeirat darauf hin, dass der letzte Absatz der ST 874 nicht korrekt ist, da kein Austausch mit der Landespolizei und dem Oberlandesgericht besteht.

Begründung:

Beim genannten Treffen am 06.03.2025 wurde mitgeteilt, dass für die Beisetzung Verstorbener bestimmte Fristen gelten. Es werden wohl im Rahmen der Informationskette die Glaubensgemeinschaften über den Tod der betreffenden Person benachrichtigt, aber der Prozess hierzu startet erst nach der amtlichen Beurkundung des Sterbefalls. D.h., erst nach amtlicher Beurkundung gehen die Informationen an die Glaubensgemeinschaften, Angehörigen und Nachlassgerichte etc. raus. Bis zur amtlichen Beurkundung kann allerdings eine längere Zeit vergehen, bis endlich die Informationskette in Gang gesetzt wird. Hierdurch kann es passieren, dass die verstorbene Person, wenn es schlecht läuft, durch das Ordnungsamt bereits bestattet ist und zwar unabhängig davon, ob Vermögen oder Angehörige vorhanden sind oder ob der Verstorbene Verfügungen auch in Bezug auf seine Beisetzung getroffen hat. Der Ortsbeirat fordert den Magistrat deshalb auf, Wege zu finden, um sicherzustellen, dass Verstorbene nach Möglichkeit gemäß ihrem letzten Willen beigesetzt werden und ihre Würde gewahrt bleibt.
Beratung im Ortsbeirat: 6

Beratungsergebnisse:

40. Sitzung des OBR 6 am 17.06.2025, TO I, TOP 34 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7110 2025 Die Vorlage OF 1255/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme