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Sindlingen: Rückbau des Maindeichs Sindlingen - aktueller Sachstand

Lesezeit: 4 Minuten

Bisheriger Verlauf

24.01.2020

Vortrag des Magistrats

Vorplanung Gefahrenabwehr Maindeich Sindlingen

Details im PARLIS M_13_2020
28.05.2025

Die Stadt Frankfurt am Main ist verantwortlich für die Instandhaltung eines Deichabschnitts am Main zwischen der Mainbrü

Details im PARLIS F_3315_2025
21.07.2025

Antrag Ortsbeirat

Sindlingen: Rückbau des Maindeichs Sindlingen - aktueller Sachstand

Details im PARLIS OF_1258-6_2025
02.09.2025

Auskunftsersuchen

Rückbau des Maindeichs Sindlingen - aktueller Sachstand

Details im PARLIS V_1241_2025
Partei: SPD

S A C H S T A N D :

Antrag vom 21.07.2025, OF 1258/6

Betreff: Sindlingen: Rückbau des Maindeichs Sindlingen - aktueller Sachstand
Vorgang: M 13/20; F 3315/25 Bereits im Jahr 2009 hat das Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Darmstadt (Deichaufsicht), den Magistrat der Stadt Frankfurt am Main auf den schlechten baulichen Zustand und die nicht mehr gegebene Standsicherheit des Sindlinger Maindeiches hingewiesen. Der Magistrat wurde aufgefordert, den Deich zu sanieren oder zurückzubauen. Mit der M 13/2020 hat der Magistrat deutlich gemacht, dass er den Rückbau des Maindeiches anstrebt und einen entsprechenden Planfeststellungsbeschluss beim Regierungspräsidium Darmstadt herbeiführen will. Der Ortsbeirat wurde am 29.03.2022 über die weitere Planung informiert und hat diese positiv zur Kenntnis genommen. Vor allem der geplante öffentliche Zugang zum Mainuferweg wurde begrüßt. Auf die Frage 3315 vom 28.05.2025 antwortete der Magistrat, dass mit einem Planfeststellungsbeschluss für den Rückbau bis 2026 gerechnet wird und ein Rückbau ab 2029 unter Berücksichtigung der Baumaßnahmen der angrenzenden ARA Sindlingen - Kläranlage - erfolgen könne. Ziel des Rückbaus ist die Schaffung eines großen Retentionsraums. Aufgrund des geplanten Rückbaus sollten zumindest Teile der bestehenden Miet- und Pachtverhältnisse aufgelöst und eine Ersatzfläche für das Schaustellergelände gesucht werden. Mit dem Rückbau würde dadurch ein Teil des Gebiets wasserrechtlich als Überschwemmungsgebiet eingestuft werden. Dies vorausgeschickt bittet der Ortsbeirat den Magistrat die folgenden Fragen zu beantworten: 1. Wie bewertet der Magistrat die Gefahren durch den ab 2029 geplanten Rückbau vor dem Hintergrund neuester wissenschaftlicher Erkenntnisse? 2. Wie viele Eigentümer haben das Kaufangebot der Stadt angenommen und welche Flächen konnten bislang nicht von der Stadt übernommen werden? 3. Einem Teil der Pächter sollten neuen Pachtverträge angeboten werden, ein Teil er Pachtverträge sollte hingegen gekündigt werden, um dort öffentlich zugängliche Retentionsflächen zu schaffen. Wie ist der aktuelle Sachstand? 4. Wurde für die Schausteller ein Ersatzgelände gefunden und wo befindet sich dies? 5. Wie wird der Hochwasserschutz für die Anlagen der Stadtentwässerung/ Abwasserreinigung gewährleistet?

Begründung:

Gerade die verstärkten Hochwasser- und Starkregenereignisse durch die Klimaveränderungen erfordern weitsichtige Anpassungen. Daher sollte die Maßnahme zügig aber neuesten Erkenntnissen entsprechend umgebaut werden.dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 24.01.2020, M 13 Frage vom 28.05.2025, F 3315
Beratung im Ortsbeirat: 6

Beratungsergebnisse:

41. Sitzung des OBR 6 am 02.09.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1241 2025 Die Vorlage OF 1258/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme