Römischen Ring und Maastrichter Ring in Anwohnerstraßen um-widmen

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Partei(en): CDU

S A C H S T A N D :

Antrag vom 12.05.2024, OF 1259/1 Betreff: Römischen Ring und Maastrichter Ring in Anwohnerstraßen um-widmen Vorgang: OM 405/21 OBR 1; ST 1965/21 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Straßen Römischer Ring und Maastrichter Ring dauerhaft in Straßen für den Anwohnerverkehr mit dem Zusatz "Radverkehr frei" (VZ 1022-10) umzuwidmen. Auf die temporäre Beschilderung mit Schranke zu Messezeiten kann zukünftig verzichtet werden (OM 770 / 2016).

Begründung:

Für den allgemeinen Autoverkehr erfüllen die o.g. Straßen keinerlei Funktion. Die Straßen wurden lediglich als Andienungsstraßen der Wohnbebauung geplant und errichtet, jedoch bisher nicht als solche offiziell verkehrsrechtlich ausgewiesen. Dies soll nunmehr erfolgen. Da zudem der Begriff "Anwohner" enger gefasst ist als "Anlieger", wird es hinsichtlich der Interpretation keine Spielräume und Missverständnisse mehr geben. Besucher der Anwohner dürfen bei dieser Regelung weiterhin einfahren. Zu Messezeiten werden die o.g. Straßen bereits heute provisorisch als Anwohnerstraßen ausgeschildert und die Einfahr-Spur mittels mobiler Schranke gesperrt. Dadurch erfolgt die Einfahrt mit über die Ausfahr-Spur. Dies führt jedoch immer wieder zu Behinderungen und gefährlichen Verkehrssituation, wenn mehrere Anwohner ein- und ausfahren müssen. Teilweise kommt der Lieferverkehr nicht mehr neben der Schranke problemlos hindurch, wenn diese ungünstig aufgestellt wurde. Teilweise werden die Schilder/Schranken nicht zeitnah wieder abgeholt und blockieren die Straße oder den Gehweg unnötig. Messebesucher fahren mitunter weiterhin in die o.g. Straßen hinein. Auf das Fehlverhalten angesprochen, entgegneten die Autofahrenden, dass dieses Schild vor zwei Wochen noch nicht dagewesen sei und man mit der plötzlichen Verkehrsänderung überfordert gewesen sei. Somit spricht alles dafür, die Anordnung "Anwohner frei" dauerhaft beizubehalten und nicht lediglich an Messetagen. Quelle: Privat; zugeparkte Feuerwehrzufahrt mit auswärtigem Kennzeichen; parkende Fahrzeuge in zweiter Reihe trotz Haltverbotdazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.06.2021, OM 405 Stellungnahme des Magistrats vom 25.10.2021, ST 1965 Beratung im Ortsbeirat: 1

Beratungsergebnisse:

30. Sitzung des OBR 1 am 28.05.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 1259/1 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke, ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen CDU (= Annahme)