Fußläufige Verbindung zum Wohngebiet Bonameser Straße
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Bisheriger Verlauf
09.06.2016
22.08.2016
17.10.2016
03.11.2016
Auskunftsersuchen
ÖPNV-Anbindung des Wohngebietes bzw. der Wohngemeinschaft Bonameser Straße
Details im PARLIS V_54_2016Stellungnahme des Magistrats
ÖPNV-Anbindung des Wohngebietes bzw. der Wohngemeinschaft Bonameser Straße
Details im PARLIS ST_1068_2016Antrag Ortsbeirat
Fußläufige Verbindung zum Wohngebiet Bonameser Straße
Details im PARLIS OF_126-9_2016Ortsbeirat Magistratsvorlage
Fußläufige Verbindung zum Wohngebiet Bonameser Straße
Details im PARLIS OM_838_201609.06.2016
Auskunftsersuchen
ÖPNV-Anbindung des Wohngebietes bzw. der Wohngemeinschaft Bonameser Straße
Details im PARLIS V_54_201622.08.2016
Stellungnahme des Magistrats
ÖPNV-Anbindung des Wohngebietes bzw. der Wohngemeinschaft Bonameser Straße
Details im PARLIS ST_1068_201617.10.2016
Antrag Ortsbeirat
Fußläufige Verbindung zum Wohngebiet Bonameser Straße
Details im PARLIS OF_126-9_201603.11.2016
Anregung Ortsbeirat
Fußläufige Verbindung zum Wohngebiet Bonameser Straße
Details im PARLIS OM_838_2016 Partei(en): FDP
S A C H S T A N D :
Antrag vom 17.10.2016, OF 126/9
Betreff: Fußläufige Verbindung zum Wohngebiet Bonameser Straße
Vorgang: V 54/16, ST 1068/16 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der fußläufige Weg führt aus dem Kern von Alt Eschersheim an der Südseite der Bonameser Straße ab der Kreuzung mit "Im Mellsig" über einen befestigten Fußweg bis auf die Brücke über die Autobahn A 661. Ab Brückenende geht er in einen schmalen, asphaltierten Weg hinter eine Leitplanke über. Die uneinheitliche Wegbreite beträgt nur zwischen 60 und 80 cm. Bei Schneefall werfen Räumfahrzeuge Schnee über die Leitplanke hinweg auf den schmalen Weg mit dem Ergebnis, dass dieser dann kaum noch nutzbar und passierbar ist. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, eine Verbreiterung des Weges zu prüfen. Begründung:
Die bestehenden Richtlinien für die Breite von Bürgersteigen Rast 06 und Efa empfehlen eine Breite von mindestens 1,80 m mit dem Ziel, dass zwei Passanten sich dort ungehindert begegnen können. Bei Straßen mit geringem Fußverkehrsaufkommen sollte die Breite immerhin mindestens 1,50 m betragen. Auch von diesem Mindestmaß befindet sich der fragliche Weg noch weit entfernt. Der sich nach Süden anschließende Bewuchs mit Büschen dürfte wohl kein ernsthaftes Hindernis für eine angemessene Verbreiterung des Weges bilden.
dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 09.06.2016, V 54 Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2016, ST 1068
Beratung im Ortsbeirat: 9
Beratungsergebnisse:
6. Sitzung des OBR 9 am 03.11.2016, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 838
2016 Die Vorlage OF 126/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU