Schwanheim: Hans-Pfitzner-Straße in Lilo-Günzler-Straße umbenennen
Lesezeit: 3 Minuten
Partei(en):CDU•SPD•GRÜNE•LINKE.
S A C H S T A N D :
Antrag vom 02.03.2020, OF 1268/6 Betreff: Schwanheim: Hans-Pfitzner-Straße in Lilo-Günzler-Straße umbenennen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte aufgefordert, die Hans-Pfitzner-Straße nach Lilo Günzler (geb. 11.01.1933, gest. 11.02.2020) in Lilo-Günzler-Straße umzubenennen. Dabei ist aufgrund der besonderen Verbindung Lilo Günzlers zum Stadtteil, insbesondere auch zur Straße selbst, aber auch ihrer eigenen Geschichte von der Regelung, dass "eine Benennung nach Personen grundsätzlich erst drei Jahre nach deren Tod zulässig" ist, abzusehen.
Begründung:
Als Zeitzeugin und Überlebende des Holocaust verfasste Lilo Günzler das Buch "Endlich reden" und hielt die Erinnerung in vielen Begegnungen besonders auch in Schulen lebendig. 2009 wurde sie mit dem Bundesverdienstkreuz ausgezeichnet. 2011 wurde sie mit der Bürgermedaille der Stadt Frankfurt am Main geehrt. Lilo Günzler ist eine im Stadtteil verankerte und hoch geschätzte Persönlichkeit, der viele Initiativen zu verdanken sind. So hat sie 1977 beispielsweise den Heimat- und Geschichtsverein mitgegründet und stand ihm 30 Jahre lang als 1. Vorsitzende vor. Sie hat den Theaterkreis St. Mauritius mitbegründet und Mundartstücke wie "Die Kirch im Dorf" zur Aufführung gebracht und damit einen wertvollen Beitrag zur Geschichte und Identität Schwanheims geleistet. Beruflich hat sie an der Minna-Specht-Schule gewirkt, die sich in der jetzigen Hans-Pfitzner-Straße befindet. Nachdem über Jahrzehnte mit Hans Pfitzner ein Antisemit und Holocaustleugner geehrt wurde, erscheint es angemessen, dass mit der Benennung der Straße nun an eine Überlebende des Holocausts erinnert wird, die sich selbst dafür eingesetzt hat, die Erinnerung am Leben zu halten. Der Vorschlag wurde mehrfach aus der Bürgerschaft an den Ortsbeirat herangetragen. Aufgrund der besonderen Verbindung zu Schwanheim und auch der Straße, aber auch dem historischen Hintergrund von Lilo Günzler möchte der Ortsbeirat hier von der Regelung, dass "eine Benennung nach Personen grundsätzlich erst drei Jahre nach deren Tod zulässig" ist, abweichen.Beratung im Ortsbeirat: 6
Beratungsergebnisse:
39. Sitzung des OBR 6 am 12.05.2020, TO I, TOP 28 Beschluss: Initiative OI 25 2020 Die Vorlage OF 1268/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme