Skip to main content

Dreieichstraße 34 - Vergehen gegen das Tierschutzgesetz

Lesezeit: 3 Minuten
Partei(en): BFF

S A C H S T A N D :

Antrag vom 07.04.2019, OF 1270/5 Betreff: Dreieichstraße 34 - Vergehen gegen das Tierschutzgesetz Vorgang: OM 4249/19 OBR 5 Der Ortsbeirat begrüßt zunächst, dass im Haus Dreieichstraße 34 nach etlichen Jahren nunmehr im Rahmen der Gefahrenabwehr für das Gebäude Neuer Wall 4, die Fenster geschlossen wurden und damit der Durchnässung der gemeinsamen Wand Einhalt geboten wurde (Bezug: OM 4249). Allerdings wurden im Rahmen der Durchführung dieser Maßnahme 70 Tauben lebendig eingeschlossen und dem Verenden Preis gegeben. Der Ortsbeirat kann keine Verstöße gegen das Tierschutzgesetz hinnehmen und wehrt sich gegen jegliche Tierquälerei. Im Rahmen dieser Angelegenheit bittet der Ortsbeirat um Beantwortung folgender Fragen: 1. Auf wessen Veranlassung hin wurden die Fenster geschlossen - d.h. wer gab den Auftrag? 2. Wurde auf die Modalitäten des Tierschutzes hingewiesen? 3. Von wem wurden die Fenster geschlossen? 4. Warum wurden 70 Tauben lebendig eingeschlossen und dem Tod preisgegeben, anstatt sie aus dem Gebäude zu entfernen? 5. Erfolgte im Rahmen dieser Aktion auch die erforderliche Überprüfung von Ungeziefer, z.B. Ratten, Kakerlaken etc.? 6. Wer entsorgt die toten Tauben und Ungeziefer im Gebäude?

Begründung:

Seit Jahren blieben die Klagen der Bewohner des Hauses Neuer Wall 4 - bezüglich Nässe durch regnen in die Dachfenster sowie Ungezieferbefall aus dem Gebäude Dreieichstr. 34 ungehört. Im Rahmen o.g. Aktion wurden nicht nur 70 Tauben eingesperrt. Etliche Tiere verendeten, andere wurden - vor allem durch Wassermangel - schwer geschädigt. Aufmerksame Bürger baten um Hilfe und machten das Stadttaubenprojekt Frankfurt e.V. aufmerksam, die sich der Taubenrettung annahm.dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.02.2019, OM 4249 Beratung im Ortsbeirat: 5

Beratungsergebnisse:

31. Sitzung des OBR 5 am 10.05.2019, TO I, TOP 60 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1266 2019 Die Vorlage OF 1270/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme