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Tagesgruppen mit sozialpädagogischen und heilpädagogischen Angeboten in der Straßburger Straße 21 erhalten

Lesezeit: 3 Minuten
Partei(en): CDU

S A C H S T A N D :

Antrag vom 10.02.2015, OF 1271/6 Betreff: Tagesgruppen mit sozialpädagogischen und heilpädagogischen Angeboten in der Straßburger Straße 21 erhalten Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die 21 Betreuungsplätze in der Straßburger Straße 21 für Kinder im Vorschul- und Grundschulalter, die eine besondere pädagogische Förderung benötigen, auch über den Sommer 2015 zu erhalten oder andernfalls den dort betreuten Kindern ein entsprechendes anderes Betreuungsangebot zu unterbreiten. Ferner wird darum gebeten darzulegen, warum diese Betreuungsplätze ersatzlos gestrichen werden sollen.

Begründung:

Die 21 Betreuungsplätze in der Straßburger Straße 21, bieten Eltern von Kindern im Vorschul- und Grundschulalter, die eine besondere pädagogische Förderung brauchen, Betreuungsplätze mit besonderen sozialpädagogischen und heilpädagogischen Angeboten an. Diese Kinder können nicht in normalen Kinderbetreuungseinrichtungen untergebracht werden. Sie bedürfen aufgrund z.B. Entwicklungsverzögerungen, Wahrnehmungsstörungen, Verhaltensauffälligkeiten, Schulschwierigkeiten und anderen psychosozialen Problemen einer besonderen Betreuung, die in normalen Betreuungseinrichtungen nicht geleistet werden kann. Erst jetzt wurden die Eltern, der dort betreuten Kindern, davon unterrichtet, dass die Betreuungsplätze ab Sommer 2015 gestrichen werden sollen. Insbesondere vor dem Hintergrund der besonderen Betreuungssituation der Kinder und der damit verbundenen Schwierigkeit, einen entsprechenden alternativen Betreuungsplatz zu finden, wäre es erforderlich gewesen, die Eltern frühzeitig in derartige Überlegungen einzubeziehen. Aus Sicht des Ortsbeirates ist es jedoch sehr wichtig, dass derartige Betreuungsangebote für Kinder im Vorschul- und Grundschulalter in der Stadt erhalten bleiben. Denn diese können keine oder nur eingeschränkt normale Betreuungsangebote wahrnehmen, was insbesondere dann erheblich wird, wenn Kinder im Rahmen der Ganztagsschule betreut werden. Für die konkret betroffenen Kinder muss in jedem Fall die Betreuung, auch über den Sommer 2015, gewährleistet sein.Beratung im Ortsbeirat: 6

Beratungsergebnisse:

38. Sitzung des OBR 6 am 10.02.2015, TO I, TOP 40 Beschluss: Anregung OA 603 2015 Die Vorlage OF 1271/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme