Antrag vom 28.07.2024, OF 1272/5 Betreff: Sicherung der Feuerwehrzufahrt Gutzkowstraße 29 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Feuerwehrzufahrt in der Gutzkowstraße 29 dauerhaft freizuhalten und die uneingeschränkte Zufahrt für Rettungsfahrzeuge sicherzustellen.
Begründung:
Anwohner der Gutzkowstraße 29 haben mehrfach darauf hingewiesen, dass die dortige Feuerwehrzufahrt wiederholt durch parkende Fahrzeuge blockiert wird. Gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 5 der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist das Parken vor Feuerwehrzufahrten ausdrücklich untersagt, da hierdurch im Ernstfall die Durchfahrt für Rettungsfahrzeuge behindert oder verhindert werden kann. Eine solche Blockade stellt nicht nur eine Ordnungswidrigkeit dar, sondern gefährdet im Ernstfall Menschenleben und Sachwerte. Um die Sicherheit aller Bewohnerinnen und Bewohner zu gewährleisten, sollen Maßnahmen zur Einhaltung der Regelungen zur freien Zufahrt umgesetzt werden, Z.B könnte auf der Sperrfläche ein Poller installiert werden.Hauptvorlage: Antrag vom 28.07.2024, OF 1191/5 Beratung im Ortsbeirat: 5
Beratungsergebnisse:
34. Sitzung des OBR 5 am 29.11.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6181 2024 1. Die Vorlage OF 1191/5 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1272/5 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor folgender Satz ergänzt wird: "Durch die Maßnahmen darf sich die Anzahl der Parkplätze nicht verringern." Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme