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Blumen „Tugba“, Niederräder Landstraße 11, 60528 Frankfurt-Niederrad: Erhalt des innerhalb des Areals der ehemaligen Rennbahn vorhandenen - und auf dem Gelände nach Anweisung verschobenen - Containers

Lesezeit: 4 Minuten
Partei(en): BFF

S A C H S T A N D :

Antrag vom 02.05.2019, OF 1277/5 Betreff: Blumen "Tugba", Niederräder Landstraße 11, 60528 Frankfurt-Niederrad: Erhalt des innerhalb des Areals der ehemaligen Rennbahn vorhandenen - und auf dem Gelände nach Anweisung verschobenen - Containers Vorgang: OM 3748/18 OBR 5; ST 21/19 Der Ortsbeirat bezieht sich auf OM 3748 vom 21.09.2018 und ST 21 des Dezernats X, Umwelt und Frauen - und fordert den Magistrat auf, die Unstimmigkeiten um den jetzigen Standort des renovierten Containers "Blumen Tugba" dahingehend zu beenden, dass dieser Standort mit einer zu erstellenden Sondergenehmigung ausgestattet wird und erhalten bleibt.

Begründung:

Die Behauptung dass die Aufstellung des Containers durch den Inhaber "Blumen Tugba" ohne Genehmigung erfolgt sei, ist nicht richtig. Keine einzige Handlung bezüglich des Containers erfolgte eigenmächtig, sondern stets in Absprache mit dem jeweils zuständigen Amt. Der "Blumencontainer" - wurde seinem derzeitigen Standort zugeführt, nachdem das Liegenschaftsamt den Kauf des Containers abgewickelt hatte. Das Grünflächenamt wies dem Inhaber "Blumen Tugba" an Ort und Stelle den jetzigen Standort zu. Es wurde dabei - in Anwesenheit eines Ortsbeiratsmitgliedes - eine kurze schriftliche Bestätigung dieser Vereinbarung erbeten. Diese wurde zugesichert, aber es bestand keine Einigkeit darüber, welches der beiden Ämter das Schreiben verfassen sollte. ("Man werde sich besprechen und intern einigen" hieß es.) Bezüglich des Landschaftsschutzgebietes weist der Ortsbeirat darauf hin, dass sich sowohl das chinesische Hotel, als auch die angehende DFB-Akademie, darin befinden. Die VIP-Zufahrt von der Kennedyallee auf das DFB-Gelände erforderte ebenfalls eine Sondergenehmigung. Der Ortsbeirat legt auf Gleichbehandlung wert, zumal es sich bei "Blumen Tugba" um einen kleinen, aber für Niederrad sehr wichtigen Betrieb handelt, dessen Existenz es zu fördern gilt. -2- Hinsichtlich des vorgesehenen Bürgerparkes weist der Ortsbeirat darauf hin, dass gemäß ST 232 die Planungen -insbesondere die Gebäudeplanung (für die weitere Existenz von "Tugba" maßgebend)- bislang nicht abgeschlossen sind. Punkt 5 der Anfrage des Ortsbeirates: "Sind derzeit - außer "Blumen-Tugba" - Gebäude-Nutzungen vorgesehen ?" und Punkt 6 der Anfrage: "Sind Gebäude bzw. Stallungen zum Abriss vorgesehen?" werden beide gleichlautend beantwortet mit: "hierzu kann noch keine abschließende Aussage getroffen werden". Für Existenz und Container-Erwerb von "Blumen Tugba" ist beides bedeutsam. Der Ortsbeirat kann sich mit den Forderungen nach Beseitigung des Blumencontainers in gar keinem Fall einverstanden erklären und verweist nochmals auf die Eingangsforderung dieses Antrages und den detaillierten Antrag OM 3748 vom 21.09.2018.Hauptvorlage: Antrag vom 16.04.2019, NR 819 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.09.2018, OM 3748 Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2019, ST 21 Beratung im Ortsbeirat: 5

Beratungsergebnisse:

31. Sitzung des OBR 5 am 10.05.2019, TO I, TOP 68 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4628 2019 1. Der Vorlage NR 819 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 1277/5 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Begründung ersatzlos entfällt. Abstimmung: zu 1. SPD, GRÜNE und FDP gegen CDU, LINKE. und BFF (= Ablehnung); fraktionslos (= Enthaltung) zu 2. Einstimmige Annahme