Skip to main content

Einseitiges Halteverbot in der Philipp-Schnell-Straße Beseitigung der Bäume zur Schaffung von Parkraum

Lesezeit: 4 Minuten
Partei(en): FREIE_WÄHLER

S A C H S T A N D :

Antrag vom 07.11.2013, OF 128/14 Betreff: Einseitiges Halteverbot in der Philipp-Schnell-Straße Beseitigung der Bäume zur Schaffung von Parkraum Der Magistrat möge beschließen: Die Einrichtung des einseitigen Halteverbotes in der Philipp-Schnell-Straße und Schaffung von Parkraum durch das Entfernen der Bauminseln.

Begründung:

Die Harheimer Einheitspartei, bestehend aus CDU, SPD und den Grünen, kurz: HEP genannt, hat den Antrag der Freien Wähler zur Herstellung einer Zufahrtsstraße für das Gewerbegebiet in Harheim-Süd abgelehnt. Hierdurch ist die Zufahrt zu dem Gewerbegebiet nach wie vor eingeschränkt und eine Belastung für die Anwohner. Auch der Antrag zur Einrichtung eines einseitigen Halteverbotes der Freien Wähler in der Philipp-Schnell-Straße wurde abgelehnt. Den Bewohnern der Philipp-Schnell-Straße wird damit nicht nur der Verkehr weiter zugemutet, es kommt auch zunehmend zu Unfällen mit parkenden Autos. Die Philipp-Schnell-Straße wird ab dem Frühjahr 2014 erneuert und alle Bäume werden gefällt. Die Planung sieht vor, nicht nur die Bauminseln zu erneuern, sondern diese auch in der Breite und Länge zu vergrößern. So sollen die meisten nun nicht nur 3 m lang, sondern 4-5 m lang werde. Auch sind zwei zusätzliche Bauminseln, insgesamt 18 Stück, zwischen Einmündung Auweg und Spitzenstraße vorgesehen. Der o.g. Antrag auf Halteverbot wurde u.a. wegen mangelndem Parkraum abgelehnt. Dies steht im Widerspruch zu der jetzigen Planung. Die Parkplatzsituation soll noch verschärft werden. Die Durchfahrt für alle LKWs ist derzeit nicht gegeben. Dies betrifft nicht nur die LKWs des Gewerbegebietes, sondern auch die der Feuerwehr, Rettungsfahrzeuge, Müllabfuhr und die Traktoren der Landwirte. Die Philipp-Schnell-Straße ist inkl. Rinne 7 m breit. Da die meisten Autos inkl. Rückspiegel über 2 m breit sind, ist es jetzt schon verboten, gegenüberliegend zu parken, wenn nicht eine Durchfahrtsbreite von 3,05 m gewährleistet ist. (§ 12 Abs. 1 Nr.1 Nr.1 erster Fall RStO). Diese Durchfahrtsbreite ist jedoch nur vorhanden, wenn die parkenden Autos aus Angst um ihren Rückspiegel teilweise auf dem 1,20 m breiten Gehweg parken und damit die Fußgänger behindern. Mir liegt ein Schreiben vom 22.07.2013 vor, das darüber aufklärt, dass die geltende Verkehrsregelung schon jetzt beidseitiges Parken nicht zulässt, wenn sich dadurch die Durchfahrtsbreite auf unter 3,05 m verringert. Zur Einhaltung dieser Regelung empfiehlt er die Einschaltung der Stadtpolizei. Wollen wir in Harheim sich gegenseitig anzeigende und streitende Bürger oder vernünftige Lösungen und Ortsfrieden für alle? Wenn schon jetzt gegenüberliegendes Parken nicht erlaubt ist, holen wir uns die verlorenen Parkplätze anstelle der Baumbepflanzung zurück und suchen gemeinsam geeignetere Standorte für die Bäume. Auch wenn es eine andere Lösung für das derzeitige Gewerbegebiet geben sollte - auch hier wird schon sehr lange ergebnislos verhandelt, so sind dann immer noch nicht die Probleme für die anderen Nutzer gelöst. Die Harheimer Politiker und die Stadtplaner müssen nicht jeden Fehler der Vergangenheit wiederholen und ich fordere Sie auf, meinem Antrag stattzugeben.Beratung im Ortsbeirat: 14

Beratungsergebnisse:

26. Sitzung des OBR 14 am 25.11.2013, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 128/14 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und SPD gegen FREIE WÄHLER (= Annahme)