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Berücksichtigung des Neubaugebietes „Bergen-Nord“ bei der Fortschreibung des Landesentwicklungsplanes Hessen

Lesezeit: 3 Minuten
Partei(en): CDU

S A C H S T A N D :

Antrag vom 01.08.2017, OF 128/16 Betreff: Berücksichtigung des Neubaugebietes "Bergen-Nord" bei der Fortschreibung des Landesentwicklungsplanes Hessen Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main wird aufgefordert, in Gesprächen und Verhandlungen mit dem Land Hessen bei der derzeitigen Diskussion über die Fortschreibung des Landesentwicklungsplanes Hessen (LEP) sicherzustellen, dass durch die Anwendung aktueller Berechnungsmethoden der Fluglärm bedingte Siedlungsbeschränkungsbereich, d. h. die sogenannte umhüllende Isophone, neu festgelegt wird mit der Folge, dass die nordöstlichen Frankfurter Stadtteile, insbesondere der Stadtteil Bergen-Enkheim, nicht mehr von diesen Restriktionen betroffen sind.

Begründung:

Es ist allgemeiner Konsens sowohl in der Stadt Frankfurt am Main als auch im Land Hessen, das im Rhein-Main-Gebiet, insbesondere in der Stadt Frankfurt am Main, dringender Wohnraumbedarf besteht. Eines der möglichen, wenn auch kleineren, Wohnbaugebiete könnte in Bergen-Enkheim entstehen, begrenzt durch die Straße am Nordring im Süden, die L-521 im Norden, die Vilbeler Landstraße im Westen und die Erlenseer Straße im Osten. Diese Fläche, früher als mögliches "Baugebiet Bergen-Nord" bezeichnet kann derzeit nicht als Baugebiet genutzt werden, weil 60 Prozent im Siedlungsbeschränkungsgebiet liegen. Diese Festlegung ist durch den regionalen Flächennutzungsplan erfolgt und könnte dann geändert werden, wenn der LEP den Fluglärm bedingten Siedlungsbeschränkungsbereich im Stadtteil Bergen-Enkheim neu festlegt bzw. ganz entfallen lässt. Mit der dann möglichen Realisierung des Baugebietes Bergen-Nord könnten ca. 28,7 Hektar brutto (ohne Sportanlage und Kleingartenanlage) bebaut werden. Gemäß den derzeit gültigen Dichtewerten des regionalen Flächennutzungsplans, der 45 Wohneinheiten pro Hektar als möglich ansieht, könnten hier 1.300 Wohneinheiten entstehen.Beratung im Ortsbeirat: 16

Beratungsergebnisse:

13. Sitzung des OBR 16 am 15.08.2017, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1932 2017 Die Vorlage OF 128/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD und FDP gegen 3 WBE, GRÜNE, BFF und LINKE. (= Ablehnung) bei zwei Enthaltungen WBE