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Vorgartensatzung besser nutzen Beispiel Guiollettstraße/Ecke Ulmenstraße

Lesezeit: 1 Minuten
Partei(en): CDU

S A C H S T A N D :

Antrag vom 30.11.2020, OF 1280/2 Betreff: Vorgartensatzung besser nutzen Beispiel Guiollettstraße/Ecke Ulmenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf den Eigentümer des Bürogebäudes in der Guiollettstraße 44-46 / Ecke Ulmenstraße zuzugehen mit dem Ziel, den faktisch nicht existierenden Vorgarten tatsächlich zu begrünen. Der OBR 2 bietet an, sich daran zu beteiligen oder nach vorheriger Abstimmung mit dem Magistrat selber auf den Eigentümer zuzugehen.

Begründung:

Die Fotos sprechen für sich:Beratung im Ortsbeirat: 2

Beratungsergebnisse:

46. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2021, TO II, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7086 2021 Die Vorlage OF 1280/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme