Steigenlassen von Hochzeitstauben verbieten
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Bisheriger Verlauf
12.05.2024
28.05.2024
Ortsbeirat Magistratsvorlage
Steigenlassen von Hochzeitstauben verbieten
Details im PARLIS OM_5541_202412.05.2024
28.05.2024
Partei: CDU
S A C H S T A N D :
Antrag vom 12.05.2024, OF 1283/1
Betreff: Steigenlassen von Hochzeitstauben verbieten
Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, das Steigenlassen von Hochzeitstauben im gesamten Stadtgebiet zu verbieten. Begründung:
Diverse Anbieter bieten einen sog. "Hochzeitstauben-Service" an, um Tauben bei Hochzeiten fliegen zu lassen. Da dies nicht dem Tierwohl dient, sondern die Verwilderung und Überpopulation Stress für die Tiere bedeutet, soll dies im gesamten Stadtgebiet verboten werden. Die Hinterlassenschaften von Tauben stellen mittlerweile ein enormes Problem in Frankfurt dar.
Beratung im Ortsbeirat: 1
Beratungsergebnisse:
30. Sitzung des OBR 1 am 28.05.2024, TO I, TOP 35 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5541 2024 Die Vorlage OF 1283/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor um folgenden Wortlaut ergänzt wird: "und das Verbot durchzusetzen. Der Magistrat möge das Verbot an alle in Frage kommenden Stellen, wie z.B. Standesämter und religiöse Einrichtungen, aktiv kommunizieren." Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und Linke gegen FDP und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); Die Partei (= Enthaltung)