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Bebauungsplan-Absicherung der Anlage 2 des KGV Mainwasen e. V.

Lesezeit: 2 Minuten
Partei(en): CDU GRÜNE SPD FDP Linke BFF

S A C H S T A N D :

Antrag vom 06.01.2025, OF 1294/5 Betreff: Bebauungsplan-Absicherung der Anlage 2 des KGV Mainwasen e. V. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die Kleingartenanlage 1+2 des KGV Mainwasen e.V. durch rechtsverbindlichen Bebauungsplan ggfs. als Ergänzung hierzu als Dauerkleingärten zu sichern.

Begründung:

Die Kleingärten des KGV Mainwasen e.V. sichern die Lebens- und Aufenthaltsqualität des Viertels in vielfältigster Weise. Neben der Tätigkeit zahlreicher anderer Vereine dienen Kleingartenvereine und ihre Anlagen der Identifikation mit dem Viertel, bieten den Bewohnern ein hochwertiges wohnortnahes Erholungsgebiet, gleichen die negative Grünflächenbilanz im Viertel aus und bieten einen Ausgleich für die manchmal sehr beengten Wohnverhältnisse im Viertel. Speziell der KGV Mainwasen e.V. ist durch seine vielseitigen Aktivitäten und nicht nur aus naturschutzrechtlichen Belangen heraus, ein im Quartier sehr geschätzter und vorbildlicher Verein, der mit seinen Kleingartenparzellen uneingeschränkt zu erhalten ist. Deshalb muss aus Sicht des Ortsbeirates alles unternommen werden, um die bestehenden Kleingärten als Dauerkleingartenanlagen zu erhalten und planungsrechtlich zu sichern. Die durch die unsinnige Diskussion zur Errichtung der Europäischen Schule auf dem Festplatzgelände eingetretene Verunsicherung ist nunmehr durch den schnellen Abschluss beziehungsweise durch die Einleitung der B-Plan-Verfahren bzw. deren entsprechende Ergänzung zu beenden.Beratung im Ortsbeirat: 5