Antrag vom 11.05.2020, OF 1294/6 Betreff: Bahnübergang Nied Vorgang: V 1447/19 OBR 6; ST 166/20 Der Ortsbeirat wolle beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, Der Magistrat wird beauftragt, gemeinsam mit der DB Netz AG dafür Sorge zu tragen, dass der in der Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2020 (ST 166) vorgestellte Zeitplan eingehalten wird und entsprechend umgehend mit Planung und Bau begonnen wird. Weitere Verzögerungen müssen vermieden werden. Vielmehr sollten alle Möglichkeiten genutzt werden, diesen Zeitplan möglichst zu verkürzen. Ohne die Planungen und den Bau für die Unterführung zu verzögern oder gar zu gefährden wird der Magistrat beauftragt, den Bau einer Brücke für Fußgänger und Radfahrer erneut ernsthaft zu prüfen und umzusetzen.
Begründung:
Bereits seit vielen Jahren, vielmehr Jahrzehnten setzt sich der Ortsbeirat für die Beseitigung des Bahnübergangs Oeserstraße und den Bau der Bahnunterführung ein. Genauso lange versucht die Stadt erfolglos, dort eine Bahnunterführung zu planen und zu bauen - Es wurden (Zeit-)Pläne erstellt, doch bisher wurde keiner der Pläne in die Tat umgesetzt. Stattdessen gab es immer wieder Verschiebungen - zuletzt begründet mit einem erneuten Abstimmungsbedarf bedingt durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes zur Anwendung der Honorarordnung für Ingenieurleistungen (ST 1662020). Die Zeit des Diskutierens und Verschiebens ist nun endgültig vorbei. Alle rechtlichen Fragen sollten mittlerweile geklärt sein und gemäß der Stellungnahme ST 166 liegt eine abgestimmte Vorentwurfsplanung vor. Es ist dringend geboten, dass den Plänen endlich Taten folgen. Die Forderung nach dem Bau einer Brücke bedeutet nicht, dass damit die Planung für die Unterführung zurück gestellt werden sollte, im Gegenteil - der Ortsbeirat fordert eine schnelle Umsetzung der Pläne ausdrücklich. Aber das eine schließt das andere nicht aus. Die 10 Jahre, die es noch dauern mindestens dauern wird, bis die Unterführung fertig gestellt ist, sind wohl leider realistisch angesetzt. Eine Fußgängerbrücke wäre deutlich schneller zu bauen und müsste auch nicht als Provisorium betrachtet werden, denn ein oberirdischer Weg wäre auch nach Fertigstellung der Bahnunterführung zumindest bei Dunkelheit eine gute Alternative zum Weg durch die Unterführung. Zumindest für Fußgänger*innen wahrscheinlich auch kürzer und schneller.dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 22.10.2019, V 1447 Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2020, ST 166 Beratung im Ortsbeirat: 6
Beratungsergebnisse:
39. Sitzung des OBR 6 am 12.05.2020, TO I, TOP 89 Beschluss: Anregung OA 550 2020 Die Vorlage OF 1294/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme