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Geplanter Abriss einer Gründerzeitvilla in der Gustav-Freytag-Straße

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

30.04.2011

Antrag Ortsbeirat

Geplanter Abriss einer Gründerzeitvilla in der Gustav-Freytag-Straße

Details im PARLIS OF_13-9_2011
12.05.2011

Anregung Ortsbeirat

Geplanter Abriss einer Gründerzeitvilla in der Gustav-Freytag-Straße

Details im PARLIS OM_60_2011
Partei(en): CDU

S A C H S T A N D :

Antrag vom 30.04.2011, OF 13/9 Betreff: Geplanter Abriss einer Gründerzeitvilla in der Gustav-Freytag-Straße Noch bevor überhaupt eine Baugenehmigung für das Grundstück in der Gustav-Freytag-Straße 34 vorlag, wurde bereits der geplante Neubau mit hochwertigen Eigentumswohnungen inklusive Objektansicht im Internet beworben. Es besteht die Gefahr, dass trotz einer Erhaltungssatzung, die das Dichterviertel vor einer städtebaulichen Entstellung sichern soll, wieder eine historische Villa der Spitzhacke zum Opfer fällt. Die Stadtplanung steht jetzt vor der Grundsatzentscheidung, ob die Erhaltungssatzung das Papier wert ist, auf dem sie steht. Sie wurde gerade aus dem Grund beschlossen, dem ökonomischen Druck standhalten zu können. Eine Abrissgenehmigung für die Gustav-Freytag Str. 34 wäre eine Dammbruchentscheidung für weitere, dem städtebaulichen Gesamteindruck des Dichterviertels widersprechende Baumaßnahmen. Dies vorausgeschickt, fordert der Ortsbeirat den Magistrat auf, 1. strengste Maßstäbe anzulegen und keine Abrissgenehmigung für das alte Gebäude zu erteilen, 2. den Ortsbeirat in diesem Zusammenhang frühzeitig über weitere Entscheidungen der Behörde zu informieren, 3. den Ortsbeirat über mögliche rechtliche Schwachstellen der Erhaltungssatzung Dichterviertel zu informieren.Beratung im Ortsbeirat: 9

Beratungsergebnisse:

1. Sitzung des OBR 9 am 12.05.2011, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 60 2011 Die Vorlage OF 13/9 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass ein folgender vierter Punkt angefügt wird: "den Bebauungsplan bei der Erteilung einer eventuell neuen Baugenehmigung unbedingt einzuhalten." Abstimmung: Einstimmige Annahme