Verkehrsberuhigter Bereich .Burgholzer Straße.
Bisheriger Verlauf
Ortsbeirat Magistratsvorlage
Zufahrt zu den Kleingartenvereinen in der verlängerten Amöneburger Straße
Details im PARLIS OM_267_2011Ortsbeirat Magistratsvorlage
Verkehrsberuhigter Bereich „Burgholzer Straße“
Details im PARLIS OM_268_2011Anregung Ortsbeirat
Zufahrt zu den Kleingartenvereinen in der verlängerten Amöneburger Straße
Details im PARLIS OM_267_2011S A C H S T A N D :
Betreff: Verkehrsberuhigter Bereich "Burgholzer Straße" Vorgang: ST 15/10; V1103/09 OBR 9; ST 1220/07; OM 1156/07 OBR 9 Durch die inzwischen abgeschlossenen Bauvorhaben in der Burgholzer Straße sind die Markierungen zum Parken für die verkehrsberuhigte Straße nicht mehr gut sichtbar und müssen auch eventuell wegen der neuen Tiefgarage mit 16 Parkplätzen verändert werden. Der Pfosten im Feld neben der Kleingartenanlage wurde entfernt, diese Strecke wird besonders in den Abendstunden gerne als Schleichweg vom Berkersheimer Weg nach Eschersheim benutzt. Die Fahrer fahren über den Fußgänger-Radfahrerweg und über Amöneburger Straße, Burgholzer Platz und Burgholzer Straße deutlich schneller als in einem verkehrsberuhigten Gebiet erlaubt ist (7-10km/h). Viele Verkehrsteilnehmer halten sich zwar an die Tempo 30-Begrenzung, nicht aber an das geforderte Schritttempo. Ein verkehrsberuhigter Bereich ist eine öffentliche Verkehrsfläche, auf der der Fußgängerverkehr bevorrechtigt ist. Sie dient als Aufenthalts- und Bewegungsraum für alle Verkehrsarten und -teilnehmer, soweit sie dort zugelassen sind. Dies ist leider vielen Auto-, Motorrad- und Radfahrern nicht bekannt. Die bauliche Ausgestaltung entspricht dem Ziel, den Verkehr wirksam zu beruhigen. Blumentröge und Bänke, Schwellen und sonstige Hindernisse erschweren die Durchfahrt und zwingen jeden zu gemächlicher Fahrt. Der Magistrat wird daher aufgefordert 1. die Markierung für das versetzte Parken nach Überprüfung eventueller Änderungen, bedingt durch die Ein-/Ausfahrten zur neuen Tiefgarage, zu erneuern, 2. nach Rückfrage bei der Feuerwehr die unerlaubte Durchfahrt durch den Fußgänger-/Fahrradweg durch geeignete Maßnahmen zu verhindern, 3. den Abschnitt der Amöneburger Straße zwischen Landwehrgraben und Burgholzer Platz mit geeigneten Maßnahmen verkehrlich zu beruhigen - mittels versetztem Parken und/oder Markierungen mit Pflanzkübeln unter Berücksichtigung der Zufahrt für Einsatzfahrzeuge, Müllabfuhr u.ä., 4. zusätzlich zu den Schildern 325/326 - Verkehrsberuhigter Bereich Anfang und Ende - Schilder "Schritttempo!" an allen Anfangsschildern anzubringen oder Piktogramme auf die Fahrbahn aufzubringen, die Fahrzeugführer sensibilisieren, 5. an der Ecke Amöneburger Straße 26 bis 28 zusätzlich zur schraffierten Fläche einen wegklappbaren Pfosten oder einen Pflanzkübel aufzustellen, damit die Fußgänger, die ab Rauschenberger Straße über die Amöneburger Straße zum Burgholzer Platz gehen, nicht plötzlich vor einem Auto stehen, welches die Kurve schneidet.Hauptvorlage: Antrag vom 08.08.2011, OF 78/9