Durchgangsverkehr der Mannheimer Straße (Hafentunnelüberquerung) für Anlieger- und Lieferverkehr ermöglichen
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Partei(en):GRÜNE•CDU
S A C H S T A N D :
Antrag vom 15.06.2024, OF 1305/1 Betreff: Durchgangsverkehr der Mannheimer Straße (Hafentunnelüberquerung) für Anlieger- und Lieferverkehr ermöglichen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat möge veranlassen, die Befahrung der Hafentunnelüberquerung in der Mannheimer Straße für Anlieger- und Lieferverkehr sowie Taxi, Radverkehr, Linienverkehr der VGF in beiden Richtungen zu ermöglichen. Fernbusse sollen davon ausdrücklich ausgenommen werden.
Begründung:
Viele Gewerbetreibende aus dem Gutleutviertel klagen, dass sie zum Teil lange Umwege fahren müssen, um ihre Waren auszuliefern. Auch der Anlieferverkehr ist erschwert. Die Befahrung der Mannheimer Straße im Bereich Hafentunnelüberquerung ist derzeit vom Hauptbahnhof in Richtung Gutleutviertel für Straßenbahn und Linienbusse, Taxi, Lieferverkehr und Fahrräder frei. In der Gegenrichtung ist die Befahrung ohne ersichtlichen Grund für alle erwähnten Verkehrsteilnehmer*innen außer dem Lieferverkehr erlaubt. Daher wäre es sinnvoll, die Nutzer*innengruppe auch in diese Fahrtrichtung zu erweitern. Generell besteht der Wunsch der Gewerbetreibenden und Anwohner*innen, auch letztgenannten die Zufahrt in beiden Richtungen zu ermöglichen. Ausgenommen von dieser Regelung sollen ausdrücklich die Fernbusse sein. Die jetzige Regelung führt dazu, dass die Hardenbergstraße, die den Schönplatz quert, übermäßig vom Verkehr betroffen ist. Dadurch sind auch die dort spielenden Kinder gefährdet.Beratung im Ortsbeirat: 1
Beratungsergebnisse:
31. Sitzung des OBR 1 am 02.07.2024, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5738 2024 Die Vorlage OF 1305/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme