Neubau einer Kindertageseinrichtung in Nieder-Eschbach in der Gladiolenstraße; zusätzliche Andienungsmöglichkeit schaffen (OM 1599)
Bisheriger Verlauf
Vortrag des Magistrats
Neubau einer Kindertageseinrichtung in Nieder-Eschbach in der Gladiolenstraße
Details im PARLIS M_221_2012Antrag Ortsbeirat
Neubau einer Kindertageseinrichtung in Nieder-Eschbach in der Gladiolenstraße; zusätzliche Andienungsmöglichkeit schaffen (OM 1599)
Details im PARLIS OF_131-15_2012Anregung Ortsbeirat
Neubau einer Kindertageseinrichtung in Nieder-Eschbach in der Gladiolenstraße: zusätzliche Andienungsmöglichkeit schaffen Vortrag des Magistrats vom 05.10.2012, M 221
Details im PARLIS OA_282_2012Vortrag des Magistrats
Neubau einer Kindertageseinrichtung in Nieder-Eschbach in der Gladiolenstraße
Details im PARLIS M_221_2012Antrag Ortsbeirat
Neubau einer Kindertageseinrichtung in Nieder-Eschbach in der Gladiolenstraße; zusätzliche Andienungsmöglichkeit schaffen (OM 1599)
Details im PARLIS OF_131-15_2012Anregung Ortsbeirat
Neubau einer Kindertageseinrichtung in Nieder-Eschbach in der Gladiolenstraße: zusätzliche Andienungsmöglichkeit schaffen Vortrag des Magistrats vom 05.10.2012, M 221
Details im PARLIS OA_282_2012S A C H S T A N D :
Betreff: Neubau einer Kindertageseinrichtung in Nieder-Eschbach in der Gladiolenstraße; zusätzliche Andienungsmöglichkeit schaffen (OM 1599) Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Vorlage M 221 wird grundsätzlich zugestimmt. 2. Der Magistrat wird aufgefordert, ungeachtet der grundsätzlichen Zustimmung zur Kita Gladiolenstraße, dass, unter Hinweis auf die zuletzt in der OM 1599/2012 vom Ortsbeirat ergänzend dargestellte Schaffung einer zusätzlichen Andienung der KITA über einen lediglich für PKW befahrbaren Feldweg, dieser Vorschlag in der weiteren Planung weiterhin Berücksichtigung findet und eine Umsetzung angestrebt wird. Es sollen aus diesem Grunde die hierzu anfallenden zusätzlichen Kosten für eine entsprechende einfache Ertüchtigung des Feldweges ermittelt werden. Die Bereitstellung der zusätzlichen Mittel zur Umsetzbarkeit bleiben dem Ergebnis der weiteren Prüfung vorbehalten.