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Neubau einer Kindertageseinrichtung in Nieder-Eschbach in der Gladiolenstraße; zusätzliche Andienungsmöglichkeit schaffen (OM 1599)

Lesezeit: 3 Minuten
Partei(en): CDU

S A C H S T A N D :

Antrag vom 16.10.2012, OF 131/15 Betreff: Neubau einer Kindertageseinrichtung in Nieder-Eschbach in der Gladiolenstraße; zusätzliche Andienungsmöglichkeit schaffen (OM 1599) Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Vorlage M 221 wird grundsätzlich zugestimmt. 2. Der Magistrat wird aufgefordert, ungeachtet der grundsätzlichen Zustimmung zur Kita Gladiolenstraße, dass, unter Hinweis auf die zuletzt in der OM 1599/2012 vom Ortsbeirat ergänzend dargestellte Schaffung einer zusätzlichen Andienung der KITA über einen lediglich für PKW befahrbaren Feldweg, dieser Vorschlag in der weiteren Planung weiterhin Berücksichtigung findet und eine Umsetzung angestrebt wird. Es sollen aus diesem Grunde die hierzu anfallenden zusätzlichen Kosten für eine entsprechende einfache Ertüchtigung des Feldweges ermittelt werden. Die Bereitstellung der zusätzlichen Mittel zur Umsetzbarkeit bleiben dem Ergebnis der weiteren Prüfung vorbehalten.

Begründung:

Die abschließende Stellungnahme des Magistrats zu der OA 161 sowie zu der hierzu ergänzend durch die am 28.09.2012 vom Ortsbeirat 15 angeregte Ausbauvariante (OM 1599/2912) steht noch aus.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 05.10.2012, M 221 Beratung im Ortsbeirat: 15

Beratungsergebnisse:

16. Sitzung des OBR 15 am 02.11.2012, TO I, TOP 8 Die FREIE WÄHLER-Fraktion gibt folgende Erklärung zu Protokoll: "Die FREIEN WÄHLER enthalten sich mit dem Hinweis, dass die Zustimmung erfolgt, sobald die Andienung bzw. verkehrliche Erschließung dargelegt wird." Die Vorlage OF 131/15 wird zum gemeinsamen Antrag von CDU, GRÜNE, SPD und FPD erklärt. Beschluss: Anregung OA 282 2012 1. Der Vorlage M 221 wird unter Hinweis auf OA 282 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 131/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen FREIE WÄHLER (= Ablehnung) zu 2. Annahme bei Enthaltung FREIE WÄHLER