Arbeitserziehungslager Heddernheim (AEL) Gedenken und fachwissenschaftliche Aufarbeitung
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Partei(en):CDU
S A C H S T A N D :
Antrag vom 17.02.2022, OF 131/8 Betreff: Arbeitserziehungslager Heddernheim (AEL) Gedenken und fachwissenschaftliche Aufarbeitung Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Antrag OF 108/8 wird mit folgenden Maßgaben beschlossen: 1. Eine Gedenkveranstaltung mit Kranzniederlegung findet am 23. März eines Jahres statt; der Beschluss ist aus budgetrechtlichen Gründen jährlich zu erneuern. 2. Mit der Vorbereitung und Durchführung der Gedenkveranstaltung wird die Ortsvorsteherin beauftragt. Ein angemessener Rahmen ist zu setzen. 3. Der Magistrat wird gebeten, durch eine Historikerin / einen Historiker die Geschichte des Arbeitserziehungslagers Heddernheim sowie seiner Außenkommandos und Außenlager fachwissenschaftlich aufarbeiten zu lassen und in Buchform zu publizieren. Dabei sind möglichst auch genauere Erkenntnisse zu dem Außenlager des "SS Sonderlagers Hinzert" festzustellen, das nach mehrfachen Angaben in der Fachliteratur im März 1945 auf dem Gelände des angeblich geräumten AEL Heddernheim eingerichtet worden sein soll. 4. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob für die Erstellung der Studie und/oder ihren Druck ein Zuschuss aus dem Ortsbeiratsbudget möglich ist. In diesem Fall ist der Ortsbeirat bereit, bis zu 10.000,- Euro aus seinem Budget zur Verfügung zu stellen.
Begründung:
Die Findung eines passenden Gedenktermins, der nach der abgeschlossenen baulichen Aufwertung der Gedenkstätte an das massenhafte Leid der Häftlinge an diesem schrecklichen Ort des nationalsozialistischen Terrors regelmäßig erinnert, steht vor der Schwierigkeit einer noch immer fehlenden systematischen wissenschaftlichen Gesamtdarstellung. Die ereignisgeschichtlichen Zusammenhänge in den Wochen vor der Ankunft der US-Army am 29. März 1945 in Heddernheim sind aufgrund der schmalen Quellenbasis (Lagerbuch, Lagerkartei und Akten der Frankfurter Gestapo sind vor Kriegsende verbrannt worden) schwer zu rekonstruieren. Sicher erscheint durch eine in den Arolsen Archives erhaltene Polizeiakte, dass das AEL am 22. März 1945, also zwei Tage vor dem Räumungsbefehl von Gauleiter Sprenger, alle Lager in der Stadt zu evakuieren, noch als Einrichtung der Frankfurter Polizei in Betrieb war. Das bisher im Zusammenhang mit der Flucht eines Großteils der Frankfurter Gestapo zwischen dem 15. und dem 18. März benutzte Datum des 18. März 1945 für das Ende des AEL Heddernheim ist damit hinfällig. Der am 22. März versuchte "Abtransport" von vier ausländischen Zwangsarbeitern aus dem AEL Heddernheim in das Polizeigefängnis Würzburg beziehungsweise in die KZs Mauthausen und Dachau scheiterte - vermutlich wegen der zahlreichen Bombardements auf Frankfurt zwischen dem 21. und 23. März 1945. Ausgeführt wurde hingegen der Befehl des Frankfurter Gestapo-Chefs Reinhard Breder vom 23. März 1945, die verbliebenen ca. 150 Häftlinge im AEL in den Raum Alzey/Vogelsbergkreis zu "evakuieren". Auf dem Weg dorthin bei Lindscheid ließ der Kommandant des AEL Heddernheim, SS-Untersturmführer Hans Tauber, am 25. März einen italienischen Häftling exekutieren. Das Landgericht Frankfurt verurteilte Tauber 1951 wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von fünfeinhalb Jahren. Aus der Prozessakte geht hervor, dass die "Wachleute" des AEL am 24. und 25. März im Lager Heddernheim noch Dienst taten. Am 26. März kam es im Außenlager Hirzenhain (Wetterau) des AEL noch zu einem SS-Massaker. Unter den 87 Opfern waren 44 weibliche Häftlinge, die zuvor in der Nacht vom 23. auf den 24. März aus dem Frankfurter Polizeigefängnis Klapperfeld verschleppt worden waren. In der Prozessakte Tauber findet sich ein Hinweis, dass die etwa 150 Häftlinge, die schließlich am 29. März bei Ulrichstein im Vogelsberg freikamen, vom AEL "zum Teil aus bereits geöffneten Gefängnissen übernommen worden waren." Wolfgang Benz/Barbara Distel, Der Ort des Terrors. Geschichte der nationalsozialistischen Konzentrationslager, Bd. 5: Hinzert, Auschwitz, Neuengamme, München: Beck 2007, S. 45, macht die Angabe, dass auf dem Gelände des "geräumten" AEL Heddernheim die Richtung Osten evakuierten Häftlinge des SS-Sonderlagers Hinzert bei Trier untergebracht waren. In diesem Dokumentationsband heißt es konkret, dass die Häftlinge des AEL Heddernheim durch die Häftlinge des Sonderlagers "ersetzt" wurden. Allerdings lassen Benz/Distel eine genaue Quellenangabe vermissen. Die "Festlegung" eines Gedenktages ist demnach keinesfalls einfach, wenn das Ende des Gestapo-Lagers der Maßstab sein soll. Vieles spricht dafür, den 23. März hierfür zu wählen, weil mit dem Abmarsch der Häftlinge die unmenschliche Gewalt in Frankfurt-Heddernheim wahrscheinlich ein Ende hatte. Aber nicht nur im Hinblick auf ein würdiges jährliches Gedenken, auch als Beitrag zur Vervollständigung der Geschichte Frankfurts im Nationalsozialismus wäre eine professionelle wissenschaftliche Aufarbeitung der Geschichte des AEL Heddernheim, seiner Außenlager und Arbeitskommandos (ca. zwölf im ganzen Rhein-Main- Gebiet) wünschenswert.Hauptvorlage: Antrag vom 03.02.2022, OF 108/8 Nebenvorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.02.2022, OM 1693 Beratung im Ortsbeirat: 8
Beratungsergebnisse:
8. Sitzung des OBR 8 am 17.02.2022, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1693 2022 1. Die Vorlage OF 108/8 wird durch die Annahme der Vorlage OF 131/8 für erledigt erklärt. 2. 1. Die Vorlage OF 131/8 wird als gemeinsamer Antrag von CDU und GRÜNE mit der Maßgabe beschlossen, dass a) die Ziffer 1. des Tenors wie folgt lautet: "1. In Beachtung der besonderen Bedeutung dieses Gedenkortes für Heddernheim im Ortsbezirk 8 der Stadt Frankfurt am Main wird jedes Jahr am 23. März (beginnend im Jahr 2022) an der Gedenkstätte am Oberschelder Weg ein Kranz zum Gedenken der Opfer niedergelegt."; b) Ziffer 2. wie folgt ergänzt wird: "Die Kosten für den Kranz und das Rahmenprogramm werden vom Ortsbeirat aus seinen verfügbaren Öffentlichkeitsmitteln getragen. Der Beschluss ist aus budgetrechtlichen Gründen jährlich zu erneuern."; c) der zweite Satz unter Ziffer 4. des Tenors gestrichen wird. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme