Antrag vom 15.06.2024, OF 1313/1 Betreff: Fahrradbügel für die Eppenhainer Straße I Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, vor Eppenhainer Straße 46 Fahrradbügel aufstellen zu lassen, wo aktuell unzulässig geparkt wird und die Gehwegplatten rautenförmig verlegt sind.
Begründung:
An genannter Stelle gibt es keine ausreichenden Abstellmöglichkeiten für Fahrräder. Stattdessen sind auf dem Gehweg meistens Kraftfahrzeuge ordnungswidrig geparkt. Wenn im linken Bereich ein Fahrzeug parkt, stellen sich manchmal auch noch weitere Fahrzeuge daneben, sodass Radfahrende die Fahrbahn vom dahinter befindlichen Grundstück aus nicht mehr barrierefrei erreichen können. Quelle: PrivatBeratung im Ortsbeirat: 1
Beratungsergebnisse:
31. Sitzung des OBR 1 am 02.07.2024, TO I, TOP 34 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5744 2024 Die Vorlage OF 1313/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke und Die Partei gegen BFF (= Ablehnung)