Antrag vom 15.06.2024, OF 1314/1 Betreff: Fahrradbügel für die Eppenhainer Straße II Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, vor Eppenhainer Straße 67 auf Höhe der Fahrbahnschwelle Fahrradbügel aufstellen zu lassen, wo aktuell unzulässig geparkt wird. Die barrierefreie Querung der Fahrbahn muss dabei erhalten bleiben.
Begründung:
An genannter Stelle gibt es keine ausreichenden Abstellmöglichkeiten für Fahrräder. Stattdessen sind auf dem Gehweg meistens Kraftfahrzeuge ordnungswidrig geparkt. Teilweise parken an dieser Stelle auch zwei Fahrzeuge gleichzeitig, sodass der Überweg nicht mehr barrierefrei passierbar ist. Quelle: PrivatBeratung im Ortsbeirat: 1
Beratungsergebnisse:
31. Sitzung des OBR 1 am 02.07.2024, TO I, TOP 35 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5745 2024 Die Vorlage OF 1314/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Linke gegen BFF und Die Partei (= Ablehnung)