Antrag vom 17.06.2024, OF 1325/1 Betreff: Verkehrssicherheit in der Kölner Straße Vorgang: OM 2423/22 OBR 1; ST 2550/22 Der Magistrat wird gebeten, die angekündigten Maßnahmen zur Vorfahrtsregelung und zur sicheren Führung des Fuß- und Radverkehrs im Bereich der Einmündung der Warschauer Straße in die Kölner Straße nunmehr zügig umzusetzen.
Begründung:
Mit der Anregung an den Magistrat OM 2423 vom 9. Mai 2022 hat der Ortsbeirat den Magistrat gebeten, die geltende Vorfahrtsregel in dem vorbezeichneten Bereich stärker durchzusetzen, um dadurch die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Insbesondere sollten dabei Maßnahmen zur Verhinderung des Parkens auf der Kölner Straße im Einmündungsbereich geprüft werden. Mit seiner Stellungnahme ST 2550 vom 31. Oktober 2022 hat der Magistrat der Problembeschreibung des Ortsbeirates zugestimmt und angekündigt, auf der Nordseite der Kölner Straße den Kreuzungsbereich durch Markierung und Poller bzw. Bügel für querende Fußgänger abzusichern. Dazu hat der Magistrat eine entsprechende Planung vorgelegt. Eine Umsetzung erfolgte bisher nicht. Diese ist allerdings auch deshalb angezeigt, weil sich die Situation zwischenzeitlich dadurch verschärft hatte, dass der Verkehr aus der Europaallee mitsamt Bussen dort durchgeleitet wurde. Dies führte schon zum Steckenbleiben eines Busses.dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2423 Stellungnahme des Magistrats vom 31.10.2022, ST 2550 Beratung im Ortsbeirat: 1
Beratungsergebnisse:
31. Sitzung des OBR 1 am 02.07.2024, TO I, TOP 46 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5750 2024 Die Vorlage OF 1325/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme