Sicherheit im Ortsbezirk 1: Tempo 30 vor Kinderhaus Battonnstraße
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Partei(en):GRÜNE
S A C H S T A N D :
Antrag vom 24.06.2024, OF 1329/1 Betreff: Sicherheit im Ortsbezirk 1: Tempo 30 vor Kinderhaus Battonnstraße Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, vor und hinter dem Kinderhaus Innenstadt in der Battonnstraße 4-8 - möglichst zwischen Breite Gasse und Lange Straße - zur Verbesserung der Verkehrssicherheit der Kinder Tempo 30 anzuordnen und dies mit dem Zusatzschild "Kindergarten" beschildern zu lassen. Nach Einrichtung der Geschwindigkeitsreduzierung soll die Einhaltung der Geschwindigkeit mit Enforcement Trailern überwacht werden. Falls vorhanden und bei Bedarf soll die Linienwegbeeinflussung der Straßenbahn und Grünanforderung der folgenden LSA umprogrammiert werden, damit der ÖPNV beschleunigt wird.
Begründung:
Anwohnende berichten, dass PKW-Poser und Raser trotz der geltenden Tempo-40-Beschilderung durch die Battonnstraße rasen. Das gefährdet und verunsichert vor allem schwächere Verkehrsteilnehmende und führt zu Lärmspitzen. Tempo 30 im Bereich des straßenseitigen Zugangs der Kita schützt nicht nur die Kinder, sondern verbessert das Miteinander von PKW, Radverkehr, Straßenbahn und Fußgehenden in diesem Engpass zwischen Berliner Straße und Allerheiligentor. Eine Verlangsamung des Straßenbahnverkehrs oder gar eine Beeinträchtigung des Fahrplans wird durch eine Einrichtung bzw. Anpassung der Grünanforderung an der LSA Lange Straße / Allerheiligenstraße bzw. vermieden. Bisherige Wartezeiten können sogar verkürzt werden.Beratung im Ortsbeirat: 1
Beratungsergebnisse:
31. Sitzung des OBR 1 am 02.07.2024, TO I, TOP 72 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5753 2024 Die Vorlage OF 1329/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 1. Tenor der Vorlage ohne die Formulierung "Nach Einrichtung der Geschwindigkeitsreduzierung soll die Einhaltung der Geschwindigkeit mit Enforcment Trailern überwacht werden.": GRÜNE, SPD, Linke und Die Partei gegen 2 CDU und FDP (= Ablehnung); 1 CDU und Die Partei (= Enthaltung) 2. Dritter Satz des ersten Absatzes: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, BFF und Die Partei gegen FDP (= Ablehnung)