Antrag vom 07.10.2016, OF 133/2 Betreff: Ampelanlagen für Seh- und Hörgeschädigte Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen und zu berichten, ob die Ampelanlagen - in der Leonardo-da-Vinci-Allee zur Straßenbahnhaltestelle "Rebstockbad" - ab der Leonard-da-Vinci-Allee bis in den Rebstockpark (Alt) - an der Kreuzung der Bockenheimer Landstraße zur Senckenberganlage - an der Kreuzung Adalbertstraße zur Gräfstraße (Bockenheimer Warte) - an der Kreuzung Schlossstraße zur Adalbertstraße (Richtung Westbahnhof) - an der Kreuzung Sophienstraße zur Franz-Rücker-Allee - an der Kreuzung Ginnheimer Landstraße zur Schlossstraße mit Drückern ausgestattet werden können, die sowohl akustische Signale und möglichst auch Vibrationen ausgeben können. Sollte dies umsetzbar sein, bittet der Ortsbeirat um zeitnahe Umsetzung. Weiter bittet der Ortsbeirat den Magistrat bei Neu- und Umplanungen von Ampelanlagen, diese gleich mit Ampeldrückern mit akustischem Signal, sowie Vibration auszustatten.
Begründung:
Blinde und/ oder Hörgeschädigte Menschen in unserer Stadt können die Signale der Ampeln nicht oder nur schwer wahrnehmen. Diesen Bürgerinnen und Bürgern könnten entsprechende Ampeln ermöglichen ohne Gefahr und/oder fremde Hilfe die Straße zu überqueren.Beratung im Ortsbeirat: 2
Beratungsergebnisse:
6. Sitzung des OBR 2 am 31.10.2016, TO II, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 832 2016 Die Vorlage OF 133/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme