Antrag vom 01.08.2020, OF 1352/1 Betreff: Biebergasse den zu Fuß Gehenden überlassen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, analog zu den Sperrungen der vergangenen Jahre zur Adventszeit - die Biebergasse ganzjährig in einen Bereich für zu Fußgehende umzuwandeln und den Durchgangsverkehr dort heraus zu nehmen. Die Maßnahme soll ein Konzept begleiten, in dem die Lage von Pollern und anderer Objekte sowie eine Optimierung des Fahrbahnbelags und der Trassenführung festgeschrieben werden. Der Kiosk soll erhalten bleiben. Weiterhin soll in dem Konzept dargestellt werden, wie die Biebergasse optisch ansprechend gestaltet und damit die Aufenthaltsqualität maßgeblich erhöht werden kann. Lieferverkehr soll - analog zur Praxis für den Börsenplatz - bis 11 Uhr möglich sein, sodass sich für den Anlieferverkehr keine Veränderungen ergeben würden.
Begründung:
Der Durchgangsverkehr durch die Biebergasse (Einbahnstraße) behindert den Fußgängerverkehr zwischen Hauptwache und Rathenauplatz erheblich. Ein zusätzlicher großzügiger Flanierbereich wäre ein weiterer logischer Schritt zu einer verkehrsberuhigteren Innenstadt. Die Umsetzung hätte - analog zu den Sperrungen in der Adventszeit - keine negativen Auswirkungen auf den Autoverkehr. Die Biebergasse weist keinen bewussten Verkehr mehr auf. Vielmehr führen Navigationsgeräte von Ortsunkundigen den Verkehr immer wieder durch die Biebergasse. Eine bewusste Sperrung würde dazu führen, dass dieser (ungewollte) Verkehr dort nicht mehr durchfährt. Für den Taxiverkehr soll auf das Konzept aus der Adventszeit zurückgegriffen werden, dessen Standorte gemäß den Daten der städtischen Website www.mainziel.de bereits ganzjährig die originären Standorte sind (Große Eschenheimer Straße 8 (5 Halteplätze), Börsenstraße 1 (10 Halteplätze)). Von daher wäre formell für den Taxiverkehr gar keine Änderung vorzunehmen. Für einen florierenden Einzelhandel ist eine attraktive und fußgängerfreundliche Innenstadt eine wichtige Voraussetzung. Ein wichtiger Faktor ist dabei, dass sich Fußgehende nicht vor anderen Verkehrsteilnehmern fürchten müssen. In der Adventszeit hat die Öffnung trotz erheblicher Passantenfrequenz keine negativen Auswirkungen auf den Einzelhandel und die Gastronomie gehabt, sondern hat die Attraktivität der Innenstadt erheblich gesteigert und damit einen hohen Umsatz begünstigt. Die Besucherzahl ist in der Adventszeit besonders hoch. Der Verkehr hat auch in dieser verkehrsreichen Zeit ohne die Befahrung der Biebergasse funktioniert. Die Biebergasse wird für den Verkehr also selbst in verkehrsreichen Zeiten nicht benötigt.Beratung im Ortsbeirat: 1
Beratungsergebnisse:
42. Sitzung des OBR 1 am 18.08.2020, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6324 2020 Die Vorlage OF 1352/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE., Die PARTEI und U.B. gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung)