Antrag vom 29.07.2019, OF 1352/5 Betreff: Unklare Baustellenausschilderung Derzeit wird der Fuß- und Radweg der Gerbermühlstraße stadteinwärts zwischen Wehrstraße und Mainwasenweg saniert. Die Baustelle wurde in folgender Weise ausgeschildert (Quelle: Antragsteller): Der Zweck der Ausschilderung ist intuitiv schwer erfassbar. Eine Radfahrerin, die diese Stelle passiert, wird anhalten müssen und folgende Überlegungen anstellen: Der Radweg ist durch Absperrschranke und Benutzungsverbot für Fußgänger und Radfahrer gesperrt. Gleichzeitig ist das Gebotsschild für den getrennten Fuß- und Radweg nicht aufgehoben. Mit dem Schild kann nicht ein neuer getrennter Fuß- und Radweg auf dem rechten Weg etabliert sein, weil er die Mindestbreite für solche Wege bei weitem unterschreitet, keine Trennung der Wege sichtbar ist und kein Grund erkennbar ist, warum die Beschilderung links des Weges aufgestellt ist. Der Radweg ist somit gleichzeitig benutzungspflichtig und verboten. Da keine gültige Regelung für den Radverkehr abseits der Fahrbahn getroffen wurde, wird die gesetzestreue Radfahrerin entweder das Fahrrad auf dem Fußweg schieben oder unter Todesgefahr, die Fahrbahn benutzen. Letzteres ist besonders gefährlich, weil während der Bauarbeiten eine Fahrspur gesperrt ist. Die Radfahrerin kann auf der Fahrbahn nicht überholt werden. Dies wird nach allgemeiner Erfahrung zahlreiche verbotswidrige Handlungen von Kraftfahrern zur Folge haben. Dies vorausgeschickt fragt der Ortsbeirat den Magistrat: Hat der Magistrat die Baustellenbeschilderung so angeordnet? Wenn ja, was hat er erwartet, wie sich Radfahrende gemäß dieser Ausschilderung verhalten würden? Hält es der Magistrat für sinnvoll, Baustellenausschilderungen so zu gestalten, dass sich auch Verkehrsteilnehmer, die mit niedriger Geschwindigkeit unterwegs sind, ohne anzuhalten orientieren können? Wenn nein, was genau hat der Magistrat angeordnet? Wie konnte es dazu kommen, dass die Anordnung nicht umgesetzt wurde? Welche Maßnahmen wird der Magistrat ergreifen, damit künftig seine Anordnungen befolgt werden?
Begründung:
Konflikte zwischen Fußgängern und Radfahrern nehmen wegen der Enge des Verkehrsraums und der stark gestiegenen Zahl der Radfahrer zu. Der Magistrat sollte auch bei Baustellenausschilderungen darauf achten, dass die Verkehrsteilnehmer nicht unnötig in Konflikte gedrängt werden. Verkehrsverbände geben sich große Mühe, durch ihre Öffentlichkeitsarbeit die genauen Unterschiede zwischen den verschiedenen Verkehrszeichen zu vermitteln. Das hilft, Konflikte zu minimieren. Die Verwaltung muss daher große Sorgfalt darauf verwenden, dass ihre angeordneten Verkehrszeichen in der Praxis mit den Vorschriften vereinbar sind. Hier vermitteln Schlampereien den betroffenen Verkehrsteilnehmern den Eindruck, dass sie nicht wichtig sind und sie werden sich entsprechend um die Einhaltung der Regeln scheren.Beratung im Ortsbeirat: 5
Beratungsergebnisse:
33. Sitzung des OBR 5 am 23.08.2019, TO I, TOP 58 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1399 2019 Die Vorlage OF 1352/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme