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Zeilsheim/Sindlingen: Ehemaligen Radweg auf der Westseite der WestHöchster Straße durch Verkehrszeichen 239 mit Zusatzzeichen 1022-10 (Fußgänger mit Untertitel „Radfahrer frei“) kennzeichnen

Lesezeit: 3 Minuten
Partei(en): CDU

S A C H S T A N D :

Antrag vom 26.08.2020, OF 1354/6 Betreff: Zeilsheim/Sindlingen: Ehemaligen Radweg auf der Westseite der West-Höchster Straße durch Verkehrszeichen 239 mit Zusatzzeichen 1022-10 (Fußgänger mit Untertitel "Radfahrer frei") kennzeichnen Vorgang: OM 5257/19 OBR 6; ST 161/20 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Nutzung des ehemaligen Radweges auf der Westseite der Westhöchster Straße (Fahrtrichtung von Zeilsheim nach Sindlingen) auch für Radfahrer wieder möglich zu machen. Langsameren und ängstlichen Radfahrern sollte das Befahren wieder "offiziell" erlaubt sein, jedoch unter Hinweis auf den Vorrang der Fußgänger. Hierzu ist die Installation des Schildes "Fußgänger" mit dem Untertitel "Radfahrer frei" vorzunehmen ( Verkehrszeichen 239 mit dem Zusatzzeichen 1022-10 StVO.). (Siehe auch ST 161 vom 3.2.20 Waldschulstraße Griesheim)

Begründung:

Über viele Jahre konnten Radfahrer die Strecke von Zeilsheim nach Sindlingen auf einem durch farbliches Pflaster gekennzeichneten benutzungspflichtigen Radweg, der parallel zum Gehweg verläuft, gefahrlos nutzen. Nach Demontage des Radwegeschildes ist ein offizielles Fahren jetzt nur noch auf der Fahrbahn der Westhöchster Straße erlaubt. Viele ängstliche und unsichere Radfahrer sowie Familien mit Kindern nutzen den alten Radweg jedoch weiterhin, um dem regen Bus- und Kfz-Verkehr auf der Straße zu entgehen. Diese illegale Nutzung sollte durch das Anbringen der vorgeschlagenen Schilder legalisiert werden.dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.10.2019, OM 5257 Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2020, ST 161 Beratung im Ortsbeirat: 6

Beratungsergebnisse:

42. Sitzung des OBR 6 am 15.09.2020, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6476 2020 Die Vorlage OF 1354/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FREIE WÄHLER gegen BFF (= Ablehnung); LINKE. (= Enthaltung)