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Haushalt 2017 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Planung zur grundhaften Sanierung und Umgestaltung der Wilhelmshöher Straße

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

22.01.2016

Vortrag des Magistrats

Vorplanung zur Umgestaltung der Wilhelmshöher Straße zwischen Heinz-Herbert-Karry-Straße bis Anschluss Seckbacher Bitzweg

Details im PARLIS M_20_2016
25.02.2017

Antrag Ortsbeirat

Haushalt 2017 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Planung zur grundhaften Sanierung und Umgestaltung der Wilhelmshöher Straße

Details im PARLIS OF_138-11_2017
13.03.2017

Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Planung zur grundhaften Sanierung und Umgestaltung der Wilhelmshöher Straße

Details im PARLIS EA_73_2017
06.11.2021

Antrag Ortsbeirat

Vorplanung Wilhelmshöher Straße Bauabschnitte 3 bis 7

Details im PARLIS OF_135-11_2021
Partei(en): SPD

S A C H S T A N D :

Antrag vom 25.02.2017, OF 138/11

Betreff: Haushalt 2017 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Planung zur grundhaften Sanierung und Umgestaltung der Wilhelmshöher Straße
Vorgang: M 20/16 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, für die weiterführende Planung zur grundhaften Sanierung und Umgestaltung der Wilhelmshöher Straße - basierend auf der Vorplanung, gemäß Magistratsvortrag vom 22.01.2016, M 20 - die erforderlichen Mittel in den Haushalt einzustellen.

Begründung:

Im Zuge der erforderlichen Grundsanierung der Wilhelmshöher Straße soll der Straßenraum in den vorhandenen Breiten so umgestaltet werden, dass die Aufteilung zwischen den unterschiedlichen Verkehrsformen bedarfsgerecht verbessert wird.dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 22.01.2016, M 20 Antrag vom 06.11.2021, OF 135/11
Beratung im Ortsbeirat: 11

Beratungsergebnisse:

10. Sitzung des OBR 11 am 13.03.2017, TO I, TOP 16 Beschluss: Etatanregung EA 73 2017 Die Vorlage OF 138/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme