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Angeordnetes Verkehrschaos auf der Isenburger Schneise

Lesezeit: 3 Minuten
Partei(en): GRÜNE

S A C H S T A N D :

Antrag vom 27.08.2019, OF 1384/5 Betreff: Angeordnetes Verkehrschaos auf der Isenburger Schneise Vorgang: ST 20/07 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die unerträglichen Verkehrsverhältnisse auf der Isenburger Schneise während diverser Großveranstaltungen im Stadion zu unterbinden. Insbesondere ist der Radverkehr geordnet auf die Fahrbahn zu leiten und für den Fußverkehr ausreichende Verkehrsflächen frei zu halten, wenn das Parken auf dem Fuß- und Radweg ausnahmsweise erlaubt wird. In dieser Zeit ist die Geschwindigkeit auf 30 km/h zu begrenzen. Für die Bewältigung der Verkehrssituation ist ausreichend Personal zur Verfügung zu stellen.

Begründung:

Die in der o.a. Stellungnahme angekündigte Parkregelung ist offenbar nicht praxistauglich. Es wird einfach nur ein Parkplatzschild aufgeklappt - erstes Foto, aber wo der Fuß- und Radverkehr abgewickelt werden soll, bleibt unklar. Zudem wird nicht darauf geachtet, dass die Sonderparkerlaubnis, genauso praktiziert wird, wie sie angeordnet wurde. Die Parkregelung wird nämlich einfach großzügig für die ganze Isenburger Schneise in Anspruch genommen - zweites Foto. Der Fuß- und Radverkehr muss daher mit geeigneten Maßnahmen umgeleitet werden. Um Gefährdungen auf ein Minimum zu reduzieren, ist die Höchstgeschwindigkeit entsprechend zu begrenzen. Die Veranstalter sind zu verpflichten, ausreichend Personal zur Bewältigung der Verkehrsmengen bereitzustellen. Alternativ kann die Stadt z. B. durch Erhebung eines erhöhten Parkentgelts eigenes Personal mobilisieren. Isenburger Schneise - Schild für Bedarfsparkplatz - Quelle: Antragsteller Isenburger Schneise - Parkplatz oder Radweg? Quelle: Antragstellerdazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2007, ST 20 Beratung im Ortsbeirat: 5

Beratungsergebnisse:

34. Sitzung des OBR 5 am 13.09.2019, TO I, TOP 38 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5184 2019 Die Vorlage OF 1384/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme