Antrag vom 27.08.2019, OF 1386/5 Betreff: Parkordnung Ziegelhüttenweg Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, im Ziegelhüttenweg nordöstlich des Bahnübergangs auf beiden Straßenseiten das Parken auf der Fahrbahn durchzusetzen. Auf der südöstlichen Seite dieses Abschnitts sind zwischen Bahnschranke und Wormser Straße Parkstände auf der Straße zu markieren. Auf der nordwestlichen Seite sind zwischen Ziegelhüttenweg 28 und Bahnübergang ebenfalls Parkstände auf der Straße zu markieren. Das provisorische Haltverbotsschild ist zu entfernen. Vor der Schranke ist der Bordstein abzusenken, sodass Radfahrerinnen bequem auf die Fahrbahn wechseln können. Die Parkordnung ist durch Kontrollen, Umsetzen von Falschparkern und andere geeignete Maßnahmen durchzusetzen.
Begründung:
Im genannten Abschnitt des Ziegelhüttenwegs wird auf dem Gehweg geparkt, obwohl dies nicht erlaubt und auch überflüssig ist, weil auf der Fahrbahn Platz genug ist. Nur im Bereich des Zebrastreifen ist dies nicht möglich. Dort dürfen selbstverständlich keine Parkstände markiert werden. Der nordöstliche Ziegelhüttenweg bietet mit seinem sonstigen Radweg eine gute Übungsstrecke, um Eltern wohnortnah zu ermöglichen, ihren Kindern das Fahrradfahren beizubringen. Leider wird die Strecke jetzt ab Haus 28 durch eine illegale Blechwand gestoppt. Durch Markierung von Parkständen auf der Fahrbahn, sollen Falschparker animiert werden, ihre Fahrzeuge legal auf der Fahrbahn abzustellen. Der Ortsbeirat empfiehlt, auf dem Gehweg Fahrradsymbole zu markieren, um Kraftfahrer vom Falschparken abzuhalten und Eltern nahezulegen, mit ihren Kindern nicht zu dicht an der Hauswand zu fahren. Die Absenkung des Bordsteins vor der Bahnschranke ist erforderlich, damit Eltern im weiteren Verlauf des Ziegelhüttenwegs auf die Fahrbahn wechseln können, während ihre Sprösslinge auf dem Fußweg fahren. Durch die Maßnahme könnten etwa drei zusätzliche Parkplätze geschaffen werden. Die Verengung der Fahrbahn würde die Einhaltung der Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h unterstützen. Teile des Gehwegs sind so schmal, dass illegal abgestellte Fahrzeuge, Fußgänger dazu nötigen, auf die Fahrbahn zu wechseln. Dem Ortsbeirat ist bekannt, dass umfangreiche bauliche Maßnahmen erst beim Umbau im Zuge der Errichtung der Raddirektverbindung durchgeführt werden können. Anlässlich der Ortsbegehung am 13.3. d.J. wurde aber seitens der Verwaltung zugesagt, dass durch nicht investive Maßnahmen, die Parksituation verbessert werden sollte. Bis jetzt konnte der Ortsbeirat keine wirksamen Maßnahmen feststellen. Da auf den Umbau wohl noch drei Jahre gewartet werden muss, hält der Ortsbeirat seine kostengünstigen Vorschläge für angemessen.Nebenvorlage: Antrag vom 22.11.2019, OF 1491/5 Beratung im Ortsbeirat: 5
Beratungsergebnisse:
34. Sitzung des OBR 5 am 13.09.2019, TO I, TOP 40 Beschluss: Die Vorlage OF 1386/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 5 am 25.10.2019, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 1386/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 5 am 22.11.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5391 2019 1. Die Vorlage OF 1386/5 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1491/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Annahme bei Enthaltung SPD