Antrag vom 01.08.2019, OF 1389/5 Betreff: Unzumutbare Zustände am Lokalbahnhof beseitigen Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat auf, auf dem Vorplatz an der Haltestelle "Lokalbahnhof" (Willemer Straße/Ecke Dreieichstraße) die Einhaltung der Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Frankfurt zu gewährleisten.
Begründung:
Seit geraumer Zeit wird den Vorgaben der Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Frankfurt im obigen Bereich nicht mehr entsprochen. Auf dem Vorplatz kommt es zum Zusammentreffen einer größerer Anzahl von Personen, die sich dort längere Zeit aufhalten und dem Alkoholkonsum nachgehen sowie die Notdurft auf dem öffentlichen Platz verrichten. Auch kommt es zu Belästigungen von Passanten. Zuständig für die Einhaltung der Vorschriften der Gefahrenabwehrverordnung ist das dem Ordnungsdezernenten unterstehende Ordnungsamt. Der Magistrat hat durch den Einsatz von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Ordnungsamtes die Einhaltung der Gefahrenabwehrverordnung umzusetzen. Sollte der Magistrat dazu nicht in der Lage, oder nicht willens sein, wird über anderweitige Maßnahmen nachgedacht werden müssen.Beratung im Ortsbeirat: 5
Beratungsergebnisse:
34. Sitzung des OBR 5 am 13.09.2019, TO I, TOP 43 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5187 2019 1. Die Vorlage OF 1389/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Der Ortsvorsteher wird gebeten, einen Ortstermin mit Vertreterinnen und Vertretern der zuständigen Fachämter zu vereinbaren, um mögliche Maßnahmen zur Umgestaltung und Aufwertung der Fläche zu besprechen. Abstimmung: zu 1.: Annahme bei Enthaltung LINKE. zu 2.: Einstimmige Annahme