Radfahrende um den nördlichen Brückenkopf des Eisernen Stegs auf barrierefreiem Weg herumleiten - Beschilderungskonforme Fahrweise ermöglichen

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Partei(en): GRÜNE

S A C H S T A N D :

Antrag vom 08.10.2024, OF 1400/1 Betreff: Radfahrende um den nördlichen Brückenkopf des Eisernen Stegs auf barrierefreiem Weg herumleiten - Beschilderungskonforme Fahrweise ermöglichen Vorgang: OM 5089/24 OBR 1; ST 1146/24 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat schreibt in ST 1146 2024 in Punkt 1, dass Radfahrende in östlicher Fahrtrichtung lieber auf dem Weg am Mainufer weiterfahren würden, anstatt den Radschutzstreifen des Mainkai zu nutzen. Das mag ja in der Praxis stimmen, passt aber nicht zu der vorhandenen Beschilderung. Denn der ausgeschilderte Radwanderweg biegt ja über das Kopfsteinpflaster auf die Straße "Mainkai" ab. Jedoch ist diese Route durch das grobe Kopfsteinpflaster für viele Radfahrende nahezu unpassierbar. Es besteht also aktuell eine Radroute, die aufgrund des Kopfsteinpflasters gar nicht vollumfänglich nutzbar ist - zum Leidwesen der Flanierenden am Mainufer. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat aufgefordert, dass die im Antrag OM 5089 2024 angesprochenen Kopfsteinpflasterpassagen östlich und westlich des Eisernen Stegs gegen einen barrierefreien Belag ausgetauscht oder abgeschliffen werden, damit Radfahrende und mobilitätseingeschränkte Menschen diesen Weg gefahrlos benutzen können und dass sodann OM 5089 2024 in Gänze umgesetzt werden kann.

Begründung:

Zitat aus der Begründung zu OM 5089 2024: "Rund um den Brückenkopf des Eisernen Stegs ist viel los. Radfahrende am Mainufer verbleiben jedoch oft auf dem Uferweg, da sich an der Überleitung zur Straße an den beiden oben genannten Stellen ein übles Kopfsteinpflaster befindet. Mittels einer fahrradfreundlichen Verschwenkung auf die Straße könnte der Rad- und Fußverkehr rund um den Brückenkopf erheblich entzerrt werden."dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.02.2024, OM 5089 Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2024, ST 1146 Beratung im Ortsbeirat: 1