Antrag vom 08.10.2019, OF 1417/5 Betreff: Einziehung einer Teilfläche im Goldbergweg Der Ortsbeirat widerspricht der im Schreiben des Straßenverkehrsamtes vom 26.9.2019 angekündigten Einziehung einer Teilfläche im Goldbergweg und bittet den Magistrat folgende Sachverhalte zu prüfen: Ist die Einrichtung einer Parkfläche vor dem Haus Goldbergweg 22 nach der Vorgartensatzung zulässig? Hält der Magistrat es für sinnvoll, durch den Verkauf eines Grundstücks, die Versiegelung von Vorgartenfläche zu fördern, wobei gleichzeitig zwei öffentliche Parkstände entfallen?
Begründung:
Derzeit wird die zur Einziehung anstehende Verkehrsfläche noch benötigt, da Fahrzeuge stets so geparkt werden, dass sie in den Raum des Fußweges hineinragen und die Ordnungsbehörden solche Verkehrsverstöße stets äußerst großzügig tolerieren. Bei allem Verständnis, dass jemand eine eigene Parkfläche auf seinem Grundstück einrichten möchte, muss doch gesehen werden, dass der gesellschaftliche Nutzen negativ ist, weil zwei Parkstände entfallen, aber zusätzliche Fläche für Parkierungszwecke versiegelt wird. Der Verkauf des Grundstückszwickels erscheint daher nicht sinnvoll.Beratung im Ortsbeirat: 5
Beratungsergebnisse:
35. Sitzung des OBR 5 am 25.10.2019, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5286 2019 Die Vorlage OF 1417/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme