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Sicherung des Spielplatzes an der Wächtersbacher Straße mit einem niedrigen Zaun

Lesezeit: 3 Minuten

Bisheriger Verlauf

16.08.2012

Antrag Ortsbeirat

Sicherung des Spielplatzes an der Wächtersbacher Straße mit einem niedrigen Zaun

Details im PARLIS OF_142-11_2012
24.09.2012

Anregung Ortsbeirat

Sicherung des Spielplatzes an der Wächtersbacher Straße mit einem niedrigen Zaun

Details im PARLIS OM_1508_2012
Partei(en): SPD

S A C H S T A N D :

Antrag vom 16.08.2012, OF 142/11

Betreff: Sicherung des Spielplatzes an der Wächtersbacher Straße mit einem niedrigen Zaun
Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, auf dem städtischen Flurstück 116/114 nördlich der Wächtersbacher Straße, die beiden Spielplätze und den dazwischenliegenden Rasenbereich durch einen niedrigen Zaun räumlich zu trennen, von den restlichen Grünflächen und einen Bereich der verbleibenden Rasenfläche als Hundewiese zu markieren. KITA Rot = einzuzäunender Bereich

Begründung:

Der Spielplatz besteht aus einem Rasenbereich und einem Sandbereich im Osten. Dieser Bereich wird zur Zeit von Hundebesitzern, Erwachsenen, Jugendlichen, Kleinkindern und den umliegenden Kindergärten gemeinsam genutzt. Das Gebiet hat eine verdichtete Bebauung und eine hohe Bevölkerungsdichte. Direkt an die Grünflächen anschließend befindet sich die Kindertagesstätte der Caritas, welche den Spielplatz umfangreich nutzt. Durch die nicht klare Trennung der Spielplätze von den übrigen Flächen und den Durchgangswegen, kommt es auf den Spielplätzen zu starken Verschmutzungen durch Müll und Hundekot. In dem gesamten Bereich laufen Hunde jeder Größe und Gefährlichkeit frei herum. Auf den Spielplätzen ist das gesundheitliche Risiko für Kinder zu erkranken extrem hoch. Durch die klare Trennung in Spielplatzbereich und freien Bereich wird sich eine Verbesserung der Situation ergeben. Durch eine Öffnung des Spielplatzes nur an bestimmten Stellen durch Tore wird eine Zweckentfremdung erschwert. Eine klare Zuweisung eines Rasenbereiches nur für Hunde kann die Situation zusätzlich noch entschärfen. Die heutzutage auch übliche Einzäunung von Spielplätzen wird eine Reduzierung der Reinigungskosten und Instandhaltungskosten bewirken, da für den Bereich eine klare Nutzung definiert und zielgruppenorientiert ist. Die hygienischen Zustände werden sich dadurch ebenfalls verbessern und die Grünflächen und deren dort befindlichen Spielgeräte wieder benutzbar sein.
Beratung im Ortsbeirat: 11

Beratungsergebnisse:

14. Sitzung des OBR 11 am 24.09.2012, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1508 2012 Die Vorlage OF 142/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme