Der Trierische Hof ist keine Expresszufahrt zum Parkhaus, sondern eine Wohnstraße mit Zufahrtsrecht für Anliegende
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Bisheriger Verlauf
03.10.2020
20.10.2020
Antrag Ortsbeirat
Der Trierische Hof ist keine Expresszufahrt zum Parkhaus, sondern eine Wohnstraße mit Zufahrtsrecht für Anliegende
Details im PARLIS OF_1432-1_2020Ortsbeirat Magistratsvorlage
Der Trierische Hof ist keine Expresszufahrt zum Parkhaus, sondern eine Wohnstraße mit Zufahrtsrecht für Anliegende
Details im PARLIS OM_6680_202003.10.2020
Antrag Ortsbeirat
Der Trierische Hof ist keine Expresszufahrt zum Parkhaus, sondern eine Wohnstraße mit Zufahrtsrecht für Anliegende
Details im PARLIS OF_1432-1_202020.10.2020
Anregung Ortsbeirat
Der Trierische Hof ist keine Expresszufahrt zum Parkhaus, sondern eine Wohnstraße mit Zufahrtsrecht für Anliegende
Details im PARLIS OM_6680_2020 Partei(en): GRÜNE
S A C H S T A N D :
Antrag vom 03.10.2020, OF 1432/1
Betreff: Der Trierische Hof ist keine Expresszufahrt zum Parkhaus, sondern eine Wohnstraße mit Zufahrtsrecht für Anliegende
Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, aufgefordert zu prüfen und zu berichten, ob 1. Die Straße Im Trierischen Hof in der Mitte (ca. Liegenschaft Im Trierischen Hof 1) baulich unterbrochen werden kann mit Einrichtung einer Wendemöglichkeit im Bereich des Knicks der Straße für den von Norden einfahrenden Verkehr. Hierzu sind 2 oder 3 der zur Zeit offensichtlich nicht vermieteten Parkplätze so umzulegen, dass ein minimalistischer Wendehammer eingerichtet werden kann. Oder ob, 2. Anwohnerinnen und Anwohner und hier insbesondere die Mieterinnen und Mieter der Parkplätze mit einer Berechtigung zur Einfahrt durch eine automatisch schließende Schranke im Bereich Hasengasse ausgestattet werden können. Begründung:
Die Straße wird mehr und mehr zur (zeitlichen) Abkürzung der Warteschlange des Parkhauses genutzt. Gemäß dem Motto "die Ehrlichen sind die Dummen" gelangen illegale Nutzerinnen der Straße so schneller ins Parkhaus. Außerdem wird in der Straße ständig nach Parkplätzen gesucht, obwohl dort nur Anwohnerparkplätze eingerichtet sind. Viel schlimmer ist jedoch, dass die Anwohnenden der kleinen Straße mit Lärm, Abgasgiften und Feinstaub belastet werden. Weil die Gehwege immens schmal sind, ist der Fußverkehr in der Regel gezwungen auf die Fahrbahn auszuweichen. Daher sollten dort nur ortskundige Anwohnerinnen und Anwohner einfahren können, da diese die Gefahrensituation kennen und besser einschätzen können.
Beratung im Ortsbeirat: 1
Beratungsergebnisse:
44. Sitzung des OBR 1 am 20.10.2020, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6680 2020 Die Vorlage OF 1432/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor um eine neue Ziffer mit den Worten "3. ob eine Richtungsänderung der Einbahnstraße möglich und zielführend wäre." ergänzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme