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Zulassung der Wiederinbetriebnahme der Shisha-Bar im Ziegelhüttenweg 33

Lesezeit: 3 Minuten
Partei(en): SPD

S A C H S T A N D :

Antrag vom 07.10.2019, OF 1432/5 Betreff: Zulassung der Wiederinbetriebnahme der Shisha-Bar im Ziegelhüttenweg 33 Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat auf, Maßnahmen zu ergreifen bzw. Auflagen zu erlassen, die die sofort mit der Wiedereröffnung der o. g. Shisha-Bar eingetretenen Probleme (Raserei, Lärmbeschwerden, Gestank) nachhaltig beseitigen (siehe Polizei- und Ordnungsamt-Protokolle vom Fr. 30. August, Samstag, 31. August). Darüber hinaus bittet der Ortsbeirat den Magistrat um Auskunft, warum die Shisha-Bar in dieser Form den Betrieb genau wie zuvor fortsetzen durfte, obwohl offenkundig viele der Probleme nicht behoben sind.

Begründung:

Die Shisha-Bar im Ziegelhüttenweg 33 hatte nach der Eröffnung im Januar 2018 zu erheblichen Beeinträchtigungen (Lärm, Geruch, Raserei) geführt (vgl. verschiedene vorherige Anträge an den Ortsbeirat 5). Nach massiven Beschwerden aus der Nachbarschaft und verschiedenen Verstößen (Kohlenmonoxid-Belastung, Lärmbelästigung, Geruchsbelästigung, Spielautomaten mit abgelaufenen Lizenzen, Uneinsichtigkeit des Betreibers) wurde die Bar zunächst am 10.03.2019 vorübergehend geschlossen. Zum 30.08.2019 eröffnete die Bar wieder - zwar mit neuer Abluftanlage - allerdings sofort wieder mit genau den gleichen Problemen wie zuvor. Bereits mit dem Tag der Eröffnung sahen sich Nachbarn genötigt zur Nachtzeit Polizei und Ordnungsamt um Hilfe zu bitten, da die Nachtruhe nicht eingehalten wurde, Autorennen vor der Shisha-Bar stattfanden, und trotz Abluftanlage (teilweise aufgrund von weit geöffneten Fenstern), ein starker, beißender Shisha-Geruch bzw. -Qualm durch die gesamte Nachbarschaft zog. Außerdem erzeugt die Abluftanlage Betriebsgeräusche, die nun noch zusätzlich die Nachbarschaft beeinträchtigen. Da der Geruch nicht gefiltert wird, werden nun weitere Bereiche in der Nachbarschaft durch den starken Shisha-Geruch in Mitleidenschaft gezogen und belästigt. Die Situation ist also mitnichten verbessert. Gesetze werden nicht eingehalten und das Zusammenleben in der Nachbarschaft ist nachhaltig gestört. Es besteht dringender Handlungsbedarf.Beratung im Ortsbeirat: 5

Beratungsergebnisse:

35. Sitzung des OBR 5 am 25.10.2019, TO I, TOP 39 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5294 2019 Die Vorlage OF 1432/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme