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Lärmbelästigung im Allerheiligenviertel

Lesezeit: 2 Minuten
Partei(en): GRÜNE

S A C H S T A N D :

Antrag vom 03.10.2020, OF 1434/1 Betreff: Lärmbelästigung im Allerheiligenviertel Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: In den Sommermonaten kam es regelmäßig zu Beschwerden der Anwohner*innen der Allerheiligenstraße über Lärmbelästigungen in den Nachtstunden - insbesondere an den Wochenenden - durch Besucher*innen die den Lokalen im Bereich zwischen der Kreuzung Breite Gasse/Stoltzestraße und der Langen Straße zuzuordnen waren. Die Lärmbelästigungen dauerten in der Regel bis in die frühen Morgenstunden des Folgetages an und waren auch von den Bewohner*innen der Battonnstraße zu ertragen. Dies vorangestellt, möge der Magistrat prüfen und berichten, wie viele Beschwerden es bei der Stadtpolizei in den Sommermonaten des Jahres 2020 zu diesen Lärmbelästigungen gab und welche Maßnahmen ergriffen wurden, um diesen Lärm abzustellen. Der Magistrat weiterhin berichten, welche Maßnahmen der künftig zu ergreifen gedenkt, um den Bewohner*innen des Allerheiligenviertels in allen Nächten die Nachtruhe zu gewährleisten?

Begründung:

In der Bevölkerung im Allerheiligenviertel hat sich der Eindruck verfestigt, dass der Magistrat dem Lärmgeschehen seit vielen Jahren tatenlos zuschaut und eingegangene Beschwerden ignoriert werden.Beratung im Ortsbeirat: 1

Beratungsergebnisse:

44. Sitzung des OBR 1 am 20.10.2020, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6682 2020 Die Vorlage OF 1434/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL