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Keine Öffnung der Leuchte mittels Verkehrskreisel in die überörtliche Durchgangsstraße Borsigallee

Lesezeit: 3 Minuten
Partei(en): BFF

S A C H S T A N D :

Antrag vom 16.10.2017, OF 145/16 Betreff: Keine Öffnung der Leuchte mittels Verkehrskreisel in die überörtliche Durchgangsstraße Borsigallee Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten die Leuchte auch nicht mittels eines Kreisverkehrs in die Borsigallee zu öffnen, um den heute schon heftigen Durchgangsverkehr durch die Baustelle am Berger Rathaus noch zu vervielfältigen. Da aller dann über die Leuchte einströmender Durchgangsverkehr entweder nur über enge Wohnstraßen in Enkheim, die Barbarossastraße und die Riedstraße oder über die schmale Röhrborngasse im alten Ortskern von Bergen, kurz vor dem Berger Rathaus wieder auf das überörtliche Straßennetz zurückgeführt werden kann. Es ist auch nicht zu erwarten, dass Autofahrer wenden, um über die Leuchte wieder auf die Borsigallee und Vilbeler Landstraße zurückzufahren. Auch während der Bauzeit im Neubaugebiet Le uchte kann der Baustellenverkehr ungehindert über das vorhandene Straßennetz abgewickelt werden. Die Belästigungen für diesen überschaubaren Zeitraum müssen alle Anwohner solidarisch mittragen. Das ist bei allen Baumaßnahmen so.

Begründung:

Die Leuchte ist mit die am dichtesten besiedelte Wohnstraße in ganz Bergen-Enkheim. Die Fortführung nach Norden ist der Fritz-Schubert-Ring, ein reines Wohngebiet, der Sperber und die sehr schmale Röhrborngasse, die kurz vor dem Berger Rathaus in die Marktstraße mündet. Schon immer können Anwohner in die Leuchte ein- und ausfahren, nur nicht direkt aus der Borsigallee. Das ist auch durchaus so gewollt, weil der Durchgangsverkehr nicht in die dicht besiedelten Wohngebiete gelockt werden sollte, die nur über schmale reine Wohnstraßen wieder verlassen werden können. Alle Städte und Stadtteile versuchen den Durchgangsverkehr aus ihren Wohngebieten fernzuhalten, nur in Bergen-Enkheim wird immer wieder versucht, die Wohngebiete durch eine Öffnung der Leuchte mit Durchgangsverkehr zu fluten.Hauptvorlage: Antrag vom 20.09.2017, OF 138/16 Beratung im Ortsbeirat: 16

Beratungsergebnisse:

15. Sitzung des OBR 16 am 24.10.2017, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung OA 191 2017 1. Die Vorlage OF 138/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 145/16 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. WBE, 3 CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen BFF (= Ablehnung) bei Enthaltung 1 CDU zu 2. WBE, CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen BFF (= Annahme)