Bessere Kennzeichnung der kritischen Rechts-vor-Links-Kreuzungen in Nieder-Erlenbach
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Partei(en):SPD
S A C H S T A N D :
Antrag vom 10.06.2013, OF 146/13 Betreff: Bessere Kennzeichnung der kritischen Rechts-vor-Links-Kreuzungen in Nieder-Erlenbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert das Straßenverkehrsamt zu beauftragen, ortsfremde Autofahrer besser über die gültigen Rechts-vor-links-Regelungen in Nieder-Erlenbach aufzuklären. An den Einmündungen Hohe Brück / Erlenbacher Stadtweg, Kurmarkstraße / Niedereschbacher Straße, Niedereschbacher Straße / Feldbergblick sowie von Aldi kommend entlang der Straße Alt Erlenbach kommt es wiederholt zu gefährlichen beinahe Zusammenstössen, da Autofahrer auf den vermeintlich breiteren Straßen die gültigen Rechts-vor-links-Regelungen missachten. Das Straßenverkehrsamt ist aufgefordert, die am besten geeignete Kennzeichnung umzusetzen. Hierzu können die folgenden Maßnahmen zählen: 1) Das Aufbringen einer Fahrbahnmarkierung/ Wartelinie (Verkehrszeichen 341) (analog zur Kennzeichnung im Frankfurter Bogen an der Kreuzung Am Dorfgarten/ Oberwiesenstraße) in beiden Fahrtrichtungen, die die Verkehrsteilnehmer noch einmal deutlich sichtbar auf die im gesamten Gebiet gültige Regelung "rechts vor links" hinweist. 2) Das Anbringen des Verkehrszeichens 102, um Fahrzeugführer auf der vermeintlich breiteren Straße an die gültige Rechts-vor-links-Regelung zu erinnern. 3) Das Anbringen des Hinweisschildes 2804 ("Hier gilt rechts vor links") an allen Ortseingangsschildern von Nieder-Erlenbach um alle ortsfremden Fahrzeugführer zusätzlich zu sensibilisieren.
Begründung:
Obwohl rechts vor links eigentlich allen Verkehrsteilnehmer bekannt sein sollte, kommt es immer wieder zu brenzligen Situationen, die durch eine geeignete Kennzeichnung für Ortsfremde leicht zu vermeiden sind. Damit es nicht zu Unfällen mit möglichen Personenschäden kommt, sollten daher unverzüglich entsprechende Maßnahmen eingeleitet werden.Beratung im Ortsbeirat: 13
Beratungsergebnisse:
22. Sitzung des OBR 13 am 25.06.2013, TO I, TOP 4 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2332 2013 Die Vorlage OF 146/13 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass Ziffer 2 des Tenors gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme