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Tempo 30 in der Buchbornstraße

Lesezeit: 2 Minuten
Partei(en): SPD

S A C H S T A N D :

Antrag vom 23.03.2017, OF 146/7 Betreff: Tempo 30 in der Buchbornstraße Vorgang: ST 1459/12 Die Buchbornstraße ist faktisch eine verkehrsberuhigte Zone, die sich allerdings in einem sehr schlechten Zustand befindet und in der keine Parkplätze ausgewiesen/eingezeichnet sind. Formal ist die Straße bisher nur "provisorisch ausgebaut" (ST 1459 / 2012). Der Charakter als verkehrsberuhigte Zone ist insbesondere für Auswärtige schwer zu erkennen. In der og. wird berichtet, dass die Planungen zur endgültigen Herstellung aufgenommen wurden. Diese Maßnahmen hat aber - verständlicherweise - keine hohe Priorität. Leider wird die Buchbornstraße auch als Zufahrt zu einer größeren Kleingartenanlage genutzt. Es häufen sich die Beschwerden über den Andienungsverkehr, der im Glauben ist, dass auf der Buchbornstraße Tempo 50 gilt. Die vorausgeschickt bittet der Ortsbeirat den Magistrat die Buchbornstraße am Ende und am Beginn mit je einem Schild zur Geschwindigkeitsbeschränkung auf Tempo 30 auszustatten.dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.09.2012, ST 1459 Beratung im Ortsbeirat: 7

Beratungsergebnisse:

11. Sitzung des OBR 7 am 18.04.2017, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1417 2017 Die Vorlage OF 146/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme