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Tempo 30 für die Straße „Alt-Praunheim“ auf der gesamten Länge

Lesezeit: 1 Minuten
Partei(en): SPD

S A C H S T A N D :

Antrag vom 23.03.2017, OF 147/7 Betreff: Tempo 30 für die Straße "Alt-Praunheim" auf der gesamten Länge In einem Teil der Straße "Alt-Praunheim" - zwischen "Ohlengarten" und "Augustenburgstraße" - gilt weiterhin eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Im restlichen Teil der Straße wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit bereits auf 30 km/h reduziert. Es wäre konsequent und im Sinne der Anlieger, wenn die Geschwindigkeitsbegrenzung auf die gesamte Straßenlänge ausgeweitet wird. Dies vorausgeschickt bittet der Ortsbeirat den Magistrat auch im restlichen Teil der Straße "Alt-Praunheim" eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h auszuweisen.Beratung im Ortsbeirat: 7

Beratungsergebnisse:

11. Sitzung des OBR 7 am 18.04.2017, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 147/7 wurde zurückgezogen.