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Neubau Schauspielhaus Städtische Bühnen Frankfurt hier: Standort Schauspielhaus, Rahmenvereinbarung und weitere Planungsschritte

Lesezeit: 4 Minuten
Partei(en): GRÜNE

S A C H S T A N D :

Antrag vom 01.12.2024, OF 1475/1 Betreff: Neubau Schauspielhaus Städtische Bühnen Frankfurt hier: Standort Schauspielhaus, Rahmenvereinbarung und weitere Planungsschritte Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat stimmt der Vorlage M177 aus 2024 unter Berücksichtigung folgender Forderungen zu: 1. In Punkt VI sollen neben den Möglichkeiten für den Bühnenbereich, Freiraum und Planungsrecht auch die Möglichkeiten für die öffentliche Nutzung der Gebäude außerhalb von Aufführungen dargestellt und geprüft werden. 2. Zu Punkt VII soll eine Kostenobergrenze auch für den Betrieb (für die ca. 199 Jahre) verbindlich festgelegt und vorgegeben werden, nicht nur für den Bau der Gebäude. Diese Kostenobergrenze für den Betrieb soll in Kostengruppen unterteilt werden. Nur so können die Gebäude in Bezug auf Nachhaltigkeit ihre Ziele auch tatsächlich definieren und nur so kein ein Monitoring der Kosten erfolgen. 3. Zu Punkt VIII soll erläutert werden, was mit dem "Realisierungsmodell" konkret gemeint ist. 4. Die Darlegung von Kosten in Punkt IX als auch unter dem Punkt "Haushaltsplanung" sollen nach Aufgaben getrennt ausgewiesen werden. Insbesondere sollen Planung, Abriss, Wettbewerbe, Bürger*innenbeteiligung und Neubau jeweils getrennt ausgewiesen werden. 5. Eine Bürger*innenbeteiligung zur Außengestaltung von Oper und Schauspielhaus soll effizient, schnell und kostengünstig durchführen zu lassen. 6. Die Maßnahmen zum Denkmalschutz der Villen auf dem Grundstück sollen auch Kostengesichtspunkte berücksichtigen. 7. Bezüglich der Interim-Spielstätte kann auf einen Wettbewerb nach den üblichen Richtlinien verzichtet werden, wenn Vorschläge in einem konkurrierenden Verfahren gegeneinander abgewogen werden und dem Ortsbeirat und den Bürger*innen im Gutleutviertel vorgestellt und besprochen werden. Hierzu gehört auch ein Mobilitätskonzept für die Interim-Spielstätte im Gutleut. 8. Das Land Hessen soll in die Finanzierung von Oper und Schauspielhaus möglichst mit einbezogen werden. 9. Dem Ortsbeirat sollen die Gutachten zur Höhe der Pacht vertraulich zur Verfügung gestellt und erläutert werden.

Begründung:

Die M177 ist einer der Beschlüsse mit den höchsten Kosten, zu dem der Ortsbeirat in dieser Legislaturperiode seine Zustimmung geben soll. Auf Grund der hohen Investitionen für Planung, Bau und Pacht für Oper und Schauspiel möchte der Ortsbeirat sicherstellen, dass diese keine negativen Auswirkungen auf die notwendigen Ausgaben für Soziales, Bildung, Sport, Ordnung, Verkehr, Umwelt und nicht zuletzt die freie Kulturszene haben. Es sollen alle Möglichkeiten für kostengünstiges Bauen und für zusätzliche Finanzmittel des Landes ausgeschöpft werden.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 22.11.2024, M 177 Beratung im Ortsbeirat: 1

Beratungsergebnisse:

34. Sitzung des OBR 1 am 03.12.2024, TO I, TOP 66 Beschluss: Anregung OA 515 2024 1. Der Vorlage M 177 wird unter Hinweis auf die OA 515 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 1475/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD und 1 FDP gegen Linke und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); 1 FDP (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE und CDU gegen FDP, Linke und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); SPD (= Enthaltung)