Hauptamtliche Kraft für den Bewohnertreff in der Henriette-Fürth-Straße
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Partei(en):SPD
S A C H S T A N D :
Antrag vom 18.07.2016, OF 148/6 Betreff: Hauptamtliche Kraft für den Bewohnertreff in der Henriette-Fürth-Straße Vorgang: OM 4157/15 OBR 6; ST 1160/15 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer, sowie die CARITAS in ihrem Bemühen sich für das Quartier und den Bewohnertreff einzusetzen, durch eine hauptamtliche Sozialarbeit vor Ort -finanziert durch die Stadt Frankfurt- zu unterstützen.
Begründung:
In dem genannten Quartier haben sich bisher viele freiwillige Helfer und die CARITAS zum Arbeitskreis Henriette-Fürth-Straße zusammengefunden und hauptsächlich ehrenamtlich Einiges angestoßen. Zum Beispiel wurde die Deutsche Annington dazu gebracht, eine Wohnung zur Verfügung zu stellen, um dort Beratungen für die Bewohner des Quartiers anbieten zu können. Aber auch die Sanierung vorhandener Spielflächen soll weiterhin vorangetrieben werden, da im Quartier besonders viele Kinder leben und nicht über ausreichend Spielmöglichkeiten verfügen. Mittlerweile scheint auch der Bolzplatz durch Bebauungsabsichten der Nassauischen Heimstätte in Gefahr zu sein (s. a. ST 1160 aus dem Jahr 2015). Da das beschriebene Quartier bisher nicht in das Programm "Aktive Nachbarschaft" aufgenommen werden konnte und derzeit auch nicht absehbar ist, dass es noch geschieht, sollte anderweitig die Finanzierung einer hauptamtlichen aufsuchenden Sozialarbeit für die Zukunft, zur Unterstützung der ehrenamtlichen Arbeit, sichergestellt werden. Es bestehen weiterhin große Chancen, das Quartier durch diese Arbeit weiter aufzuwerten und den vielen Familien mit Kindern vor Ort zu helfen.dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.05.2015, OM 4157 Stellungnahme des Magistrats vom 10.08.2015, ST 1160 Beratung im Ortsbeirat: 6
Beratungsergebnisse:
4. Sitzung des OBR 6 am 30.08.2016, TO I, TOP 41 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 445 2016 Die Vorlage OF 148/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme