Antrag vom 10.09.2015, OF 1482/6 Betreff: Friedhof Griesheim - Diverses Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, folgende Missstände auf dem Griesheimer Friedhof zu beseitigen: 1. Aufstellen von zeitgemäßen Fahrradständern am Eingang Waldschulstraße. 2. Schaffung von Flächen für Rasengräber für Urnen. 3. Aufarbeiten der auf dem Friedhof befindlichen Bänke ohne die Anzahl der Bänke zu reduzieren. 4. Herrichten des vorhandenen kleinen Büroraumes in einen sauberen Raum, der wieder als Büro und Raum für die Seelsorger genutzt werden kann. 5. Lampen im Bauhof des Friedhofs anbringen 6. Öffnung der Toiletten an allen Tagen, an denen der Friedhof geöffnet ist. 7. Herrichten der geräumten Grabstätten mit einer ordentlichen Rasendecke. 8. Das Abholzen der zwischen den Grabreihen befindlichen Busch- bzw. Heckenbepflanzung ist künftig nicht mehr durchzuführen. Dort wo die Büsche oder Hecken bereits entfernt sind, ist das Erscheinungsbild des Friedhofs wieder so herzustellen, dass die kleinteiligen Reihungen wieder sichtbar wird. Um eine schnelle Umsetzung der Punkte 1., 3. und 4. zu erreichen, die mit wenig Kosten umzusetzen sind, ist der Ortsbeirat bereit, aus seinem Budget bis zu Euro 5.000,00 zur Verfügung zu stellen.
Begründung:
Zu 1.: Die sich auf dem Friedhof befindliche Fahrradabstellreihe entspricht keinem den heutigen Anforderungen entsprechend sicheren Abstellplatz. Zu 2.: Leider verfügt der Friedhof noch immer nicht über Rasengräber. Hier sollte dringend dafür gesorgt werden, dass freiwerdende zusammenhängende Flächen für ein solchen Rasengrabfeld reserviert werden. Zu 3.: Die Bänke sind durch die Witterungseinflüsse teilweise nicht mehr nutzbar. Zu 4.: Der ursprünglich als Büro genutzte Raum ist heute nur noch Rumpelkammer und schmutzig. Dort müssen sich die Seelsorger für die Trauerfeier umziehen. Zu 5.: Der Bauhof des Friedhofs an der Heinrich-Hardt-Straße verfügt über keine Lichtquelle. Im Winter, wenn es lange bzw. früh dunkel ist, ist kaum etwas dort zu sehen. Daher sollte schon aus Gründen des Arbeitsschutzes dafür gesorgt werden, dass in diesen Bauhof Strom gelegt wird, damit man eine Lichtquelle anbringen kann. Da Laternenmasten nicht weit entfernt sind, sollte es keine allzu große Schwierigkeit sein, hier Abhilfe zu leisten. Zu 6.: Besucher kommen nicht nur am Dienstag und Donnerstag auf den Friedhof. Nicht jeder Hinterbliebene wohnt in unmittelbarer Nähe des Friedhofs. Oft sind die Angehörigen länger unterwegs, um das Grab zu pflegen. Zu 7: Auf dem Friedhof befinden sich außer den nicht gepflegten Gräbern unschöne Stellen, an denen Gräber aufgrund Ablauf o.ä. weggemacht wurden. Hier ist mit wenig Aufwand eine geschlossene Rasendecke herzustellen. Zu 8: Bisher wurde der Friedhof durch Busch- und Heckenbepflanzungen zwischen den Gräbern optisch unterteilt. Leider werden immer mehr der Hecken entfernt und verändern das Erscheinungsbild des Friedhofs von eher kleinteiligen Reihungen zu einer großen, eher eintönig erscheinenden Gräberfläche. Der Magistrat wird daher gebeten von weiteren Heckenentfernungen abzusehen und das Bild der Unterteilung der Gräberfläche wieder herzustellen.Beratung im Ortsbeirat: 6
Beratungsergebnisse:
44. Sitzung des OBR 6 am 06.10.2015, TO I, TOP 29 Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird über die Vorlage OF 1482/6 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4582 2015 1. Die Ziffern 1., 3., 4. und 7. der Vorlage OF 1482/6 werden in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Ziffer 2. der Vorlage OF 1482/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass sie nachfolgenden Wortlaut hat: "Erfolgt die Schaffung von Flächen für Urnen-Rasengräber wie angekündigt auch ab dem Jahr 2017 (vgl. ST 446)?" 3. Die Ziffer 5. der Vorlage OF 1482/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass sie nachfolgenden Wortlaut hat: "Sind nicht Lampen im Bauhof des Friedhofs erforderlich? Wenn ja, sind diese Lampen entsprechend anzubringen." 4. Die Ziffer 6. der Vorlage OF 1482/6 wird abgelehnt. 5. Die Ziffer 8. der Vorlage OF 1482/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass sie nachfolgenden Wortlaut hat: "Das Abholzen der zwischen den Grabreihen befindlichen Busch- bzw. Heckenbepflanzung ist künftig nicht mehr durchzuführen. Dort, wo es bereits erfolgt ist, soll eine niedrigere Bepflanzung entstehen, um die durch die Hecken bzw. Büsche erreichte kleinteilige Reihung an diesen Stellen wieder sichtbar zu machen." 6. Es dient zur Kenntnis, dass im Antragstenor aus den Ziffern 7. und 8. die Ziffern 6. und 7. werden. Darüber hinaus werden in der Begründung die Ausführungen zur abgelehnten Ziffer 6. ersatzlos gestrichen. Abstimmung: zu 1. bis 3. und 5.: Einstimmige Annahme zu 4.: CDU und LINKE. gegen SPD, GRÜNE und BFF (= Annahme)