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Zeilsheim: Rodungen auf dem Friedhof ausgleichen und ökologische Aufwertung vornehmen

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

08.02.2021

Antrag Ortsbeirat

Zeilsheim: Rodungen auf dem Friedhof ausgleichen und ökologische Aufwertung vornehmen

Details im PARLIS OF_1485-6_2021
23.02.2021

Anregung Ortsbeirat

Zeilsheim: Rodungen auf dem Friedhof ausgleichen und ökologische Aufwertung vornehmen

Details im PARLIS OM_7284_2021
Partei(en): GRÜNE

S A C H S T A N D :

Antrag vom 08.02.2021, OF 1485/6

Betreff: Zeilsheim: Rodungen auf dem Friedhof ausgleichen und ökologische Aufwertung vornehmen
Der Ortsbeirat möge beschließen,


der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat darzulegen: 1. aus welchen Gründen Rodungen z.B. im Bereich des Zauns auf dem Zeilsheimer Friedhof vorgenommen wurden 2. wie diese Rodungen nach bisherigem Plan ausgeglichen werden sollen 3. welche zusätzlichen Maßnahmen dazu dienen können, den Friedhof ökologisch aufzuwerten und dies soweit wie möglich auch umzusetzen.

Begründung:

Die Rodungsarbeiten begannen im April 2020, wohl hauptsächlich, um den Zaun zu erneuern. Bäume und Büsche wurden entfernt. Bis jetzt ist nicht erkennbar, welcher Ausgleich dafür erfolgen soll. Der Zeilsheimer Friedhof grenzt an die Felder in Richtung Kriftel und stellt damit einen wichtigen Mosaikstein im Biotopverbund dar. Arten, die sowohl Offenland (Felder) als auch Bäume und Büsche (auf dem Friedhof zu finden) in ihrem Lebensraum benötigen, hätten hier eine Überlebenschance. Wenn man sie lässt. Dass bei einem Neubau eines Zauns Büsche, die in den Zaun hinein gewachsen sind, gerodet werden müssen, ist klar. Insofern soll den ausführenden Stellen hier auch kein Vorwurf gemacht werden. Es wäre nur gut zu wissen, dass geplant ist, mittelfristig mindestens den alten ökologischen Wert wieder her zu stellen, am besten sogar durch gezielte Maßnahmen zu verbessern.
Beratung im Ortsbeirat: 6

Beratungsergebnisse:

46. Sitzung des OBR 6 am 23.02.2021, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7284 2021 Die Vorlage OF 1485/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme